Bewässerungsverbot · Niedersachsen

Region Hannover: Der Rasensprenger bleibt bis Ende September aus

Die Allgemeinverfügung verbietet die Beregnung von Grünflächen und Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen. Gießkanne und Handschlauch bleiben erlaubt.

Abgeschalteter Rasensprenger auf einer vertrockneten Rasenfläche

In der Region Hannover gilt vom 1. Juni bis zum 30. September 2026 ein Beregnungsverbot. Untersagt ist die Beregnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen — also mit dem klassischen Rasensprenger.

Die Region Hannover ist der bevölkerungsreichste Kreis Niedersachsens mit einer aktiven Einschränkung. Anders als die meisten Verfügungen dieses Sommers verbietet sie nicht die Entnahme aus einem Gewässer, sondern eine Bewässerungsmethode.

Was jetzt gilt

Das Verbot ist zeitlich gestaffelt und temperaturabhängig. Es greift von 11 bis 17 Uhr — und auch das nur an Tagen, an denen 27 Grad Celsius erreicht werden. Gemessen wird an der Wetterstation Hannover Flughafen.

Gießkanne und Handschlauch bleiben jederzeit erlaubt. Ausgenommen sind außerdem Wassersäcke, Topf- und Kübelpflanzen, Zisternenwasser und Pools. Auch die Tröpfchenbewässerung und jede punktgenaue Bewässerung fallen nicht unter das Verbot, das sich allein gegen flächige Beregnungsanlagen richtet. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Regelung zielt damit auf die Menge und den Zeitpunkt, nicht auf die Handlung: Ein Sprenger bringt in kurzer Zeit ein Vielfaches dessen aus, was von Hand ausgebracht wird, und in der Mittagshitze verdunstet der größte Teil davon, bevor er die Wurzeln erreicht.

Wie der Rasen ohne Sprenger durch den Sommer kommt

Genau besehen verbietet die Verfügung das, was ohnehin die schlechteste Bewässerungspraxis ist. Wer um 13 Uhr bei 30 Grad sprengt, verliert einen großen Teil des Wassers an die Verdunstung und hält den Rasen mit häufigen, oberflächlichen Gaben in flacher Bewurzelung.

Die Alternative ist erlaubt und wirksamer: früh am Morgen wässern, dafür durchdringend — 15 bis 20 Liter pro Quadratmeter alle paar Tage statt täglich ein wenig. Der Mäher geht auf mindestens fünf Zentimeter hoch, damit die Halme den Boden beschatten, und das Schnittgut bleibt als Mulch liegen.

Und wenn der Rasen doch braun wird: Das ist kein Schaden, sondern Sommerruhe. Die Wurzeln leben weiter, und mit dem ersten ausgiebigen Regen treibt die Fläche wieder aus.

Auch der Landkreis Stade und die Stadt Salzgitter haben in Niedersachsen Entnahme- beziehungsweise Beregnungsverbote erlassen.

Quelle: Region Hannover, FAQ zur Allgemeinverfügung Beregnung
Geprüft am . Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Kreises.

Die Regel im Detail

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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Region Hannover, FAQ zur Allgemeinverfügung Beregnung, geprüft am 15. Juli 2026.

Redakteurin für Wasserrecht & Kommunales

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.

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