Bewässerungsverbot · Baden-Württemberg

Rottweil verbietet die Wasserentnahme, auch mit der Gießkanne

Rottweil hat den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern untersagt. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen ist verboten, bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen.

Gießkanne an einem ausgetrockneten Bachlauf im Landkreis Rottweil

Der Landkreis Rottweil hat mit Wirkung vom 25. Juni 2026 den wasserrechtlichen Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet untersagt. Das Verbot gilt bis auf Weiteres, ein Enddatum nennt die Untere Wasserbehörde nicht.

Bemerkenswert ist der Umfang. In den meisten Landkreisen trennt die Allgemeinverfügung zwischen dem Abpumpen und dem Schöpfen mit Handgefäßen — und lässt die Gießkanne ausdrücklich zu. Rottweil tut das nicht.

Was jetzt gilt

Untersagt sind nach der Verfügung drei Handlungen: das Wasserschöpfen mit Handgefäßen, die Entnahme geringer Mengen und die Entnahme mittels Pumpen. Die Gießkanne am Bach ist damit ebenso verboten wie der Schlauch.

Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro. Das ist kein Rottweiler Sonderweg, sondern der Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes, den mehrere baden-württembergische Kreise ausschöpfen — auch der Schwarzwald-Baar-Kreis, der Zollernalbkreis, Sigmaringen und Tuttlingen nennen diese Obergrenze.

Ausnahmen bleiben eng: Viehtränken sind weiter zulässig, wenn kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung besteht. Bestehende Wasserrechte und erteilte Erlaubnisse bleiben unberührt, Ausnahmen im Einzelfall sind auf Antrag möglich.

Rottweil ist kein Einzelfall

Auch der Bodenseekreis, der Enzkreis und der Zollernalbkreis haben das Schöpfen mit Handgefäßen untersagt. Der Bodenseekreis hat sein Verbot ausdrücklich nachgeschärft: Auch Entnahmen mit Gießkannen und Eimern sind dort inzwischen tabu. Wer also aus der Nachbarschaft die Regel „die Kanne darf immer" übernimmt, liegt in diesen Kreisen falsch.

Was das für den Rasen heißt

Leitungswasser ist von der Verfügung nicht erfasst, sofern die Gemeinde nichts anderes verfügt hat. Das Verbot betrifft die Entnahme aus dem Gewässer, nicht den Hahn.

Wer den Rasen über die Trockenphase bringen will, kommt ohnehin mit weniger Wasser aus, als er denkt: Ein Rasen, der in die Sommerruhe geht, wird braun, aber er stirbt nicht. Die Wurzeln überstehen vier bis sechs Wochen Trockenheit und treiben nach dem ersten ausgiebigen Regen wieder aus. Höher mähen, seltener und dafür durchdringend wässern, das Schnittgut als Mulch liegen lassen — das bringt mehr als tägliches Übergießen.

Quelle: Landratsamt Rottweil, Untere Wasserbehörde
Geprüft am . Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Kreises.

Die Regel im Detail

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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Landratsamt Rottweil, Untere Wasserbehörde, geprüft am 13. Juli 2026.

Redakteurin für Wasserrecht & Kommunales

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.

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