Grillverbot · Hessen

Waldbrandstufe 4: Wiesbaden und Frankfurt verbieten das Grillen in Grünanlagen

Beide hessischen Städte haben das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen und in Parks untersagt. Im eigenen Garten darf weiter gegrillt werden.

Öffentlicher Grillplatz in einer Grünanlage, Grillen wegen Waldbrandgefahr untersagt

Wiesbaden hat zum 8. Juli 2026 ein Grillverbot für alle öffentlichen Grillplätze erlassen. Die Waldgrillplätze der Stadt waren bereits zuvor gesperrt. Anlass ist die Waldbrand-Warnstufe 4 von 5, die der Deutsche Wetterdienst für die Region ausgibt.

In Frankfurt am Main gilt ein vergleichbares Verbot schon seit dem 24. Juni 2026: Das Grillen mit offenem Feuer ist auf allen öffentlichen Grillstellen sowie in Park- und Grünanlagen untersagt. Auch dort weist der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 aus.

Was jetzt gilt

Beide Verfügungen richten sich an den öffentlichen Raum: öffentliche Grillplätze, Parks und Grünanlagen. In Wiesbaden ist das Verbot ein absolutes — es gilt für sämtliche öffentlichen Grillplätze, die Waldgrillplätze eingeschlossen. In Frankfurt ist das Grillen mit offenem Feuer in den Grünanlagen untersagt.

Der eigene Garten bleibt in beiden Städten frei. Wer auf dem eigenen Grundstück grillt, ist von den Verfügungen nicht betroffen — vorausgesetzt, Funkenflug und Rauch beeinträchtigen die Nachbarschaft nicht. Ein Enddatum nennen beide Städte nicht; die Verbote gelten, bis die Waldbrandgefahr zurückgeht.

Hessen ist doppelt belastet

Die Grillverbote sind nur die eine Hälfte der Trockenheitslage. In Hessen haben zugleich mehrere Kreise die Wasserentnahme aus Gewässern untersagt: der Wetteraukreis (bis 31. Oktober 2026), der Vogelsbergkreis, der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Darmstadt. Betroffen ist dort jeweils die Bewässerung von Gärten, Wiesen und Feldern aus Bächen, Flüssen und Seen.

Im Wetteraukreis greifen sogar beide Regelungen nebeneinander: Neben dem Wasserentnahmeverbot gilt in den städtischen Grünanlagen von Bad Vilbel ein Verbot für offenes Feuer.

Für Anwohner heißt das zweierlei. Erstens: Der Grill bleibt im Garten erlaubt, der öffentliche Grillplatz nicht. Zweitens: Wer den Rasen wässern will, sollte prüfen, ob der eigene Kreis die Entnahme aus dem Gewässer untersagt hat — Leitungswasser ist davon in der Regel nicht erfasst.

Ein drittes hessisches Beispiel zeigt, wie unterschiedlich der Zuschnitt ausfällt: In Marburg gilt seit dem 24. Juni 2026 ein Grillverbot in den städtischen Park- und Grünanlagen, im Stadtwald und auf den städtischen Grillplätzen. Es ist eine städtische Regelung, keine des Landkreises Marburg-Biedenkopf — wer wenige Kilometer weiter im Kreisgebiet grillt, fällt nicht darunter. Auch hier gilt deshalb: Maßgeblich ist die Verfügung der Kommune oder des Kreises, in dem der Grill tatsächlich steht.

Quelle: Landeshauptstadt Wiesbaden, Pressereferat
Geprüft am . Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Kreises.

Die Regel im Detail

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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Landeshauptstadt Wiesbaden, Pressereferat, geprüft am 13. Juli 2026.

Regionalreporter Landkreise & Bußgeld

Tobias Wendt berichtet über das, was die Kreise vor Ort anordnen. Für das Grillverbot-Portal verfolgt er die Allgemeinverfügungen der unteren Forstbehörden, notiert, ab welcher Waldbrandgefahrenstufe gesperrt wird, und hält fest, ob eine Verfügung auch Gasgrills oder Kohle-Shishas erfasst.

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