Darf ich …

Grillen im Park: Wo es noch geht und wo nicht

Kurz geantwortet

Nur auf ausgewiesenen Grillflächen. Städte erlauben das Grillen in Parks nicht flächendeckend, sondern weisen einzelne Grillplätze aus. Bei hoher Waldbrandgefahr werden genau diese Flächen gesperrt, teils zusammen mit einem allgemeinen Grillverbot für Park- und Grünanlagen. Ob dabei auch Gasgrills erfasst sind, entscheidet der Wortlaut der jeweiligen Verfügung.

Die Grünanlagensatzung ist die Grundlage

Öffentliche Parks unterliegen der Grünanlagensatzung der Stadt. Sie regelt dauerhaft, was dort erlaubt ist, und untersagt Grillen meist mit dem Zusatz, dass es auf besonders gekennzeichneten Flächen zulässig bleibt. Wer daneben grillt, begeht schon ohne Trockenheit eine Ordnungswidrigkeit.

Kommt Waldbrandgefahr hinzu, sperrt die Stadt die ausgewiesenen Plätze per Allgemeinverfügung oder Sperrung vor Ort. Die Verfügung nennt dann regelmäßig auch die Park- und Grünanlagen insgesamt.

Woran Sie erkennen, was gerade gilt

Verlassen Sie sich nicht auf ein fehlendes Schild. Maßgeblich ist die aktuelle Bekanntmachung der Stadt, meist im Amtsblatt und auf der städtischen Website. Prüfen Sie zusätzlich die Waldbrandgefahrenstufe Ihres Landkreises, denn ab Stufe 4 ist mit kurzfristigen Sperrungen zu rechnen.

Wo Grillen untersagt ist, gilt das Verbot für die gesamte Anlage, auch für den mitgebrachten Einweggrill auf der Wiese. Einweggrills hinterlassen zusätzlich Brandflecken und sind vielerorts gesondert verboten.

So unterschiedlich handhaben es die Kreise

Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.

Was gilt in Ihrem Landkreis?

Häufige Fragen

Darf ich einen Einweggrill mitbringen?

Nur auf ausgewiesenen Grillflächen, und auch dort untersagen ihn viele Satzungen ausdrücklich wegen der Brandflecken und der Entsorgung.

Was kostet Grillen an verbotener Stelle?

Das richtet sich nach dem Bußgeldkatalog der Stadt. Üblich sind Beträge im mittleren zweistelligen bis dreistelligen Bereich, bei Gefährdung des Waldes deutlich mehr.

Wo finde ich die freigegebenen Grillplätze?

Die Städte führen Listen ihrer Grillflächen auf der eigenen Website. Bei erhöhter Gefahrenstufe wird dort auch die Sperrung bekannt gegeben.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.