Bewässerungsverbot · Nordrhein-Westfalen

NRW: Die Wasserentnahmeverbote im Juli 2026 im Überblick

Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Kreis Borken verbieten die Wasserentnahme, dazu die Ruhr-Sperrung der Bezirksregierung Arnsberg. Der Überblick.

Fluss im Sauerland mit Niedrigwasser und freiliegenden Kiesbänken

Innerhalb weniger Tage haben mehrere nordrhein-westfälische Kreise die Wasserentnahme aus Gewässern untersagt. Die Trockenheit hat den Westen der Republik erreicht, und weil hier die bevölkerungsreichsten Landkreise liegen, sind viele Menschen betroffen. Ein Überblick über die Lage Mitte Juli 2026.

Hochsauerlandkreis

Der Hochsauerlandkreis hat mit Wirkung vom 15. Juli 2026 die Entnahme aus allen Oberflächengewässern im Kreisgebiet untersagt, bis zum 31. Oktober 2026. Erfasst ist der Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch einschließlich der Bewässerung von Privatgärten. Das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh bleiben erlaubt.

Märkischer Kreis

Im Märkischen Kreis gilt seit dem 9. Juli 2026 ein Verbot, zunächst für Fließgewässer, mittels fahrbarer Behältnisse sowie Pump- und Saugvorrichtungen. Mit Inkrafttreten der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg am 15. Juli wurde es auf alle Oberflächengewässer im Kreisgebiet ausgeweitet. Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten. Das Verbot läuft bis zum 31. Oktober 2026.

Kreis Borken

Der Kreis Borken hat bereits zum 1. Juli 2026 die Entnahme aus der Bocholter Aa und weiteren Oberflächengewässern ihres Einzugsgebiets untersagt, bis zum 31. Oktober 2026. Das Verbot gilt auch für bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse, das Bußgeld reicht bis 50.000 Euro. Der Kreis hat angekündigt, bei fortschreitender Trockenheit weitere Gewässer einzubeziehen.

Die Bezirksregierung Arnsberg

Über den einzelnen Kreisen steht die Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg: Sie untersagt seit dem 15. Juli die Entnahme aus Ruhr, Lenne und Sieg, bis voraussichtlich 30. November. Das ist die längste Frist im Land und erfasst ausdrücklich auch die Bewässerung von Privatgärten.

Was Anwohner beachten sollten

Die Verbote unterscheiden sich im Umfang und in der Frist. Maßgeblich ist immer die Allgemeinverfügung des eigenen Kreises beziehungsweise der Bezirksregierung, verlinkt auf jeder Kreisseite. Zwei Fragen klären die meisten Fälle: Darf ich mit der Kanne schöpfen? Fast überall ja, an Ruhr, Lenne und Sieg aber nur außerhalb der Entnahme aus dem Fluss. Und: Bis wann gilt das? Zwischen dem 31. Oktober und dem 30. November liegen mehrere Wochen Unterschied. Leitungswasser bleibt in allen Fällen erlaubt.

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg und Kreis-Allgemeinverfügungen
Geprüft am . Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Kreises.

Die Regel im Detail

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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Bezirksregierung Arnsberg und Kreis-Allgemeinverfügungen, geprüft am 15. Juli 2026.

Redakteurin für Wasserrecht & Kommunales

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.

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