Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Zu geringe Pegelstände: Seit dem 6. Juli 2026 darf aus vier Flüssen kein Wasser mehr entnommen werden. Fünf Kreise sind betroffen, die Gießkanne bleibt erlaubt.

Die Bezirksregierung Köln hat als Obere Wasserbehörde die Wasserentnahme aus Rur, Erft, Agger und Wupper untersagt. Grund sind zu geringe Pegelstände. Das Verbot gilt seit dem 6. Juli 2026 und ist bis zum 30. September 2026 befristet.
Es ist ein gewässerbezogenes Verbot, kein kreisweites. Das ist der wichtigste Unterschied zu den meisten anderen Allgemeinverfügungen dieses Sommers — und der Grund, warum viele Betroffene es zunächst auf sich beziehen, obwohl es sie nicht erfasst.
Betroffen sind fünf Kreise, jeweils nur entlang der genannten Gewässer: der Kreis Düren (Rur), der Kreis Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis (Erft), der Oberbergische Kreis (Agger) sowie der Rheinisch-Bergische Kreis (Agger und Wupper).
Untersagt ist die Entnahme mit motorisierten und elektrischen Pumpen. Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt zulässig — Gießkanne und Eimer sind also weiter erlaubt. Auch das Tränken von Vieh bleibt möglich, und genehmigte Entnahmen sind ausgenommen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Wer nicht an einem der vier Flüsse wohnt, ist von dieser Verfügung nicht erfasst. Das heißt nicht, dass gar keine Regel gilt: Kommunale Verfügungen können daneben bestehen, und in Nordrhein-Westfalen haben etwa Köln (alle 24 offen fließenden Bäche im Stadtgebiet) und der Rhein-Sieg-Kreis eigene, kreisweite Entnahmeverbote erlassen.
Anders als ein kalendarisch befristetes Verbot knüpft eine gewässerbezogene Verfügung an einen messbaren Zustand an: den Pegelstand. Fällt er unter einen Referenzwert, wird die Entnahme untersagt, weil das verbleibende Wasser für den Gewässerlebensraum selbst gebraucht wird. Sinkt der Wasserstand weiter, steigt die Temperatur, der Sauerstoffgehalt fällt — für Fische und Kleinlebewesen wird es dann eng.
Für den Garten bleibt die praktische Konsequenz überschaubar: Der Schlauch im Bach ist tabu, die Kanne nicht. Leitungswasser ist von der Verfügung ohnehin nicht erfasst.
Nordrhein-Westfalen kennt für diesen Mechanismus noch eine zweite, feinere Variante. Der Kreis Herford steuert die Wasserentnahme an der Werre und den zugehörigen Gewässern über ein dynamisches Ampelsystem je Pegel: Je nach Wasserstand wird die Entnahme freigegeben, beschränkt oder ganz untersagt. Statt eines festen Enddatums entscheidet dort der Messwert — was für Anwohner bedeutet, dass sie vor jeder Entnahme den aktuellen Stand prüfen müssen.
Quelle: Bezirksregierung Köln, Obere Wasserbehörde →
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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Bezirksregierung Köln, Obere Wasserbehörde, geprüft am 13. Juli 2026.

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.