Neue Hitzewelle: Verbote bleiben, neue kommen dazu
Der DWD warnt vor einer neuen Hitzewelle bei anhaltender Trockenheit. Die Verbote bleiben: Lörrach hat sogar verschärft, Reutlingen ließ seines auslaufen.
Seit dem 15. Juli 2026 darf aus Ruhr, Lenne und Sieg kein Wasser mehr entnommen werden, auch nicht für den Privatgarten. Das Verbot gilt bis 30. November.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Wasserentnahme aus den drei großen Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg untersagt. Die Allgemeinverfügungen gelten seit dem 15. Juli 2026 und voraussichtlich bis zum 30. November 2026, deutlich länger als die kreisweiten Verbote, die überwiegend Ende Oktober enden.
Grund sind die niedrigen Wasserstände in den drei Flüssen. Sie liegen nach Angaben der Bezirksregierung bereits unter dem mittleren Niedrigwasser, an einzelnen Pegeln auf kritischem Niveau.
Verboten ist die Entnahme im Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Das betrifft nicht nur die Entnahme größerer Mengen mit fahrbaren Behältnissen, sondern ausdrücklich auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Wer an Ruhr, Lenne oder Sieg wohnt, darf aus dem Fluss also weder pumpen noch für den Garten schöpfen.
Ausgenommen bleiben nur zwei Dinge: das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden, eine feste Höhe nennt die Verfügung nicht. Die Bekanntmachungen sind auf der Seite der Bezirksregierung unter bra.nrw.de/bekanntmachungen abrufbar.
Die Lippe ist bewusst ausgenommen. Dort ist der Wasserstand nach Einschätzung der Behörde weniger kritisch, es gilt lediglich ein Appell zur Sparsamkeit, kein Verbot.
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt. Solche Niedrigwasserstände treten deutlich früher im Jahr auf als üblich, normalerweise sind sie erst ab Ende August oder September zu erwarten. Dass die Flüsse schon Mitte Juli auf diesem Niveau stehen, deutet auf einen langen, trockenen Spätsommer hin.
Für Anwohner heißt das: Das Verbot ist eine Verfügung der Bezirksregierung, nicht des einzelnen Landkreises, und es knüpft an die benannten Gewässer an. Es hat zugleich die Lage in einzelnen Kreisen verschärft. Im Märkischen Kreis etwa galt das eigene Verbot zunächst nur für Fließgewässer; mit der Arnsberg-Verfügung wurde es auf alle Oberflächengewässer im Kreisgebiet ausgeweitet.
Leitungswasser ist von alldem nicht erfasst. Wer den Rasen wässern will, darf das aus dem Hahn weiter tun, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt. Wer den Rasen schont, kommt ohnehin mit wenig aus: Ein Rasen, der in die Sommerruhe geht, wird braun, aber die Wurzeln überstehen die Trockenheit und treiben nach dem ersten Regen wieder aus.
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Bekanntmachungen →
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Rasensaison ist ein unabhängiges Angebot, keine Behörde. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises. Diese Meldung beruht auf Bezirksregierung Arnsberg, Bekanntmachungen, geprüft am 15. Juli 2026.

Annika Reuter betreut bei Rasensaison alles, was mit Wasserrecht zu tun hat. Sie verfolgt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die Wasserentnahme einschränken, und übersetzt die Allgemeinverfügungen in Sätze, die auch ohne juristische Vorbildung tragen.