Bewässerungsverbot im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Havelland und im Landkreis Potsdam-Mittelmark bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Oberspreewald-Lausitz bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Brandenburg kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.

Für Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Brandenburg gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 110.476 Einwohnern steht Landkreis Oberspreewald-Lausitz damit auf Platz 12 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Landkreis Oberhavel, Landkreis Oder-Spree, Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Was gilt aktuell im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Oberspreewald-Lausitz keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Nach dem Brandenburgischen Wassergesetz können die Wasserbehörden den Gemeingebrauch zum Schutz der Gewässer regeln und bei Niedrigwasser einschränken.

Die Lage in Brandenburg

In Brandenburg ist die Wasserlage angespannt. Nach Angaben des Landes weisen 15 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte bereits Grundwasserstress auf, während über 90 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser stammen. Sieben Landkreise und die Stadt Cottbus schränken wegen der Dürre die Wasserentnahme aus Gewässern ein, darunter Spree-Neiße, Elbe-Elster und Märkisch-Oderland. In Brandenburg an der Havel ist die Entnahme aus Oberflächengewässern seit dem 1. Juli untersagt, die Grundwasserentnahme zur Bewässerung ist auf die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr beschränkt.

Quelle: Tagesspiegel / MLEUV Brandenburg

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 110.476 Einwohnern steht Landkreis Oberspreewald-Lausitz damit auf Platz 12 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Landkreis Oberhavel, Landkreis Oder-Spree, Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Die Region im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Potsdam → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Brandenburg und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Pegelportal Brandenburg

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Oberspreewald-Lausitz?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Pegelportal Brandenburg. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Pool befüllen?

Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.

Darf ich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Oberspreewald-Lausitz?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlaubt?

Ja. Solange im Landkreis Oberspreewald-Lausitz kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Brandenburg

Landkreis110.476 EinwohnerAGS 12066Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.