Bewässerungsverbot im Landkreis Landkreis Rostock

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoGering
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Landkreis Landkreis Rostock kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Verbote werden in Mecklenburg-Vorpommern kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.

Für Landkreis Landkreis Rostock liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Mecklenburg-Vorpommern gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 215.113 Einwohnern steht Landkreis Landkreis Rostock damit auf Platz 4 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Nordwestmecklenburg und Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Was gilt aktuell im Landkreis Landkreis Rostock

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Landkreis Rostock keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 des Wassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann ihn nach Paragraf 21 Absatz 6 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder im Einzelfall beschränken oder ausschließen.

Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern erlebt 2026 einen ausgeprägten Trockensommer. Anfang Juli 2026 meldeten 15 von 26 Waldbrand-Messstationen des Deutschen Wetterdienstes einen Waldbrandgefahrenindex von 3 oder höher. Besonders betroffen sind die großen Kiefernwälder der Mecklenburgischen Seenplatte, von Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim mit zusammen rund 558.000 Hektar Waldfläche. Grundwasser- und Flusspegel liegen vielerorts niedrig. Das Landesamt LUNG betreibt das landesweite Grundwassermessnetz zur Beobachtung der sinkenden Wasserstände.

Quelle: Pegelportal MV / DWD

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 215.113 Einwohnern steht Landkreis Landkreis Rostock damit auf Platz 4 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Nordwestmecklenburg und Landkreis Vorpommern-Greifswald. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Landkreis Rostock uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Landkreis Landkreis Rostock hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Rostock → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Landkreis Rostock mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Landkreis Landkreis Rostock ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Landkreis Rostock?

Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Landkreis Rostock?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Landkreis Rostock?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Landkreis Rostock?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Landkreis Rostock?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Landkreis Rostock erlaubt?

Ja. Solange im Landkreis Landkreis Rostock kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Mecklenburg-Vorpommern

Landkreis215.113 EinwohnerAGS 13072Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.