Bewässerungsverbot im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Aktuell gilt im Landkreis Ludwigslust-Parchim kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Verbote werden in Mecklenburg-Vorpommern kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Mecklenburg-Vorpommern gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 212.618 Einwohnern steht Landkreis Ludwigslust-Parchim damit auf Platz 5 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Vorpommern-Rügen und Landkreis Landkreis Rostock.
Was gilt aktuell im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Ludwigslust-Parchim keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 21 des Wassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann ihn nach Paragraf 21 Absatz 6 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder im Einzelfall beschränken oder ausschließen.
Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern erlebt 2026 einen ausgeprägten Trockensommer. Anfang Juli 2026 meldeten 15 von 26 Waldbrand-Messstationen des Deutschen Wetterdienstes einen Waldbrandgefahrenindex von 3 oder höher. Besonders betroffen sind die großen Kiefernwälder der Mecklenburgischen Seenplatte, von Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim mit zusammen rund 558.000 Hektar Waldfläche. Grundwasser- und Flusspegel liegen vielerorts niedrig. Das Landesamt LUNG betreibt das landesweite Grundwassermessnetz zur Beobachtung der sinkenden Wasserstände.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 212.618 Einwohnern steht Landkreis Ludwigslust-Parchim damit auf Platz 5 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Vorpommern-Rügen und Landkreis Landkreis Rostock. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Ludwigslust-Parchim uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Landkreis Ludwigslust-Parchim hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Rostock → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Landkreis Ludwigslust-Parchim ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Darf ich im Landkreis Ludwigslust-Parchim den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich im Landkreis Ludwigslust-Parchim aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Landkreis Ludwigslust-Parchim auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Ludwigslust-Parchim erlaubt?
Ja. Solange im Landkreis Ludwigslust-Parchim kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis212.618 EinwohnerAGS 13076Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.