Arbeitsrecht · ASR A3.5 · Hitzesommer 2026

Hitzefrei bei der Arbeit: Ihre Rechte ab 26 Grad

Ein Recht auf Hitzefrei gibt es im Job nicht. Aber je heißer der Arbeitsraum, desto mehr muss der Arbeitgeber tun. Die Technische Regel ASR A3.5 legt die Schwellen fest, bei denen aus einer Empfehlung eine Pflicht wird.

Kurz erklärt

Es gibt kein Recht auf Hitzefrei bei der Arbeit. Wer eigenmächtig geht, riskiert eine Abmahnung. Geschützt werden Beschäftigte über die Technische Regel ASR A3.5: Ab 26 Grad Raumtemperatur soll der Arbeitgeber gegensteuern, ab 30 Grad muss er wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 35 Grad ist der Raum ohne besondere Vorkehrungen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

26 °CSoll-Grenze
30 °CArbeitgeber muss handeln
35 °COhne Maßnahmen unzumutbar
Recht auf HitzefreiNein

Kein Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz

So verbreitet der Wunsch ist, ein Recht auf Hitzefrei kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Kein Gesetz erlaubt es Beschäftigten, wegen Hitze die Arbeit niederzulegen oder nach Hause zu gehen. Wer das eigenmächtig tut, begeht eine Arbeitsverweigerung und riskiert eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall die Kündigung.

Das Recht setzt an einer anderen Stelle an: Es verpflichtet den Arbeitgeber, für erträgliche Bedingungen zu sorgen. Grundlage sind die Arbeitsstättenverordnung und die dazu gehörende Technische Regel ASR A3.5 Raumtemperatur.

Was die ASR A3.5 ab 26, 30 und 35 Grad vorschreibt

Bis 26 Grad soll die Lufttemperatur im Arbeitsraum bleiben. Das ist eine Soll-Vorgabe, kein hartes Verbot: Ein wärmerer Raum ist nicht automatisch rechtswidrig, aber er löst die abgestufte Pflichtenkette des Arbeitgebers aus.

Über 26 Grad soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, vor allem wenn draußen mehr als 26 Grad herrschen und der Sonnenschutz allein nicht mehr genügt. Die Maßnahmen sind hier empfohlen, noch nicht zwingend.

Über 30 Grad muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung ergreifen, welche die Belastung der Beschäftigten senken. Ab dieser Schwelle wird auch die Bereitstellung geeigneter Getränke verpflichtend. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen.

Über 35 Grad ist der Raum für die Dauer der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, es sei denn, es werden Maßnahmen wie bei der Hitzearbeit ergriffen, etwa Luftduschen, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung.

Quelle: ASR A3.5 Raumtemperatur (BAuA) →

Pflichten des Arbeitgebers bei Hitze

Welche Maßnahme genügt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A3.5 nennt als Beispiele: außen liegender Sonnenschutz wie Jalousien oder Markisen, Lüftung in den kühlen Nacht- und Morgenstunden, Reduzierung innerer Wärmequellen, Gleitzeit oder Verlagerung der Arbeitszeit, Lockerung der Bekleidungsregeln, Bereitstellung von Getränken und Entwärmungsphasen in kühleren Bereichen. Ventilatoren und mobile Kühlgeräte können ergänzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme, etwa eine Klimaanlage, folgt daraus nicht.

Baustelle und Arbeit im Freien

Die 26, 30 und 35 Grad gelten für Räume. Auf der Baustelle und bei Arbeit im Freien gibt es keine feste Grenztemperatur. Stattdessen greift die allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss die Hitze- und UV-Belastung bewerten und mit Beschattung, verlagerten oder längeren Pausen, kühlen Getränken und geeigneter Schutzkleidung reagieren. Gerade im Freien ist der Sonnenschutz gegen UV-Strahlung ein eigener Pflichtpunkt.

Homeoffice bei Hitze

Ein Recht, wegen Hitze von zu Hause zu arbeiten, gibt es nicht. Ob Homeoffice möglich ist, hängt vom Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Wichtig ist die Unterscheidung: Bei angeordneter Telearbeit trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen, beim mobilen Arbeiten wählen Sie den Ort selbst und sind für die Raumtemperatur selbst zuständig.

Schwangere und besonders schutzbedürftige Beschäftigte

Für Schwangere und Stillende gilt zusätzlich das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Bedingungen beurteilen und, wenn nötig, anpassen: den Arbeitsplatz kühlen, umgestalten, die Person an einen kühleren Platz versetzen oder sie freistellen. Stellt eine Ärztin oder ein Arzt ein Beschäftigungsverbot aus, weil die Hitze Mutter oder Kind gefährdet, muss der Arbeitgeber sofort handeln, bei fortlaufender Bezahlung. Eine erhöhte Fürsorgepflicht gilt auch für ältere, kranke oder anderweitig gefährdete Beschäftigte.

Häufige Fragen

Ab wie viel Grad darf ich bei der Arbeit nach Hause?

Es gibt keine Temperatur, ab der Sie ein Recht auf Feierabend hätten. Die ASR A3.5 verpflichtet ab 30 Grad Raumtemperatur den Arbeitgeber zu wirksamen Maßnahmen, nicht Sie zum Gehen. Eigenmächtig die Arbeit niederzulegen gilt als Arbeitsverweigerung.

Muss mein Arbeitgeber eine Klimaanlage aufstellen?

Nicht zwingend eine Klimaanlage, aber wirksame Maßnahmen ab 30 Grad. Das können Ventilatoren, außen liegender Sonnenschutz, Nachtlüftung, Gleitzeit, gelockerte Kleiderordnung oder kostenlose Getränke sein. Welche Maßnahme genügt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Muss der Arbeitgeber Getränke bereitstellen?

Ab einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad gehört die Bereitstellung geeigneter Getränke, in der Regel Trinkwasser, zu den verpflichtenden Maßnahmen. Unterhalb dieser Schwelle ist es eine empfohlene, aber nicht zwingende Maßnahme.

Gilt das auch auf dem Bau und bei Arbeit im Freien?

Die 26, 30 und 35 Grad der ASR A3.5 gelten für Räume, nicht für die Baustelle. Im Freien greift die allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss Hitze- und UV-Belastung bewerten und mit Beschattung, verlagerten Pausen, Getränken und Schutzkleidung reagieren. Eine feste Grenztemperatur gibt es dort nicht.

Darf ich bei Hitze ins Homeoffice?

Es gibt kein Recht, wegen Hitze von zu Hause zu arbeiten. Ob das möglich ist, hängt von Ihrem Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Bei angeordneter Telearbeit ist der Arbeitgeber für die Bedingungen verantwortlich, beim mobilen Arbeiten Sie selbst.

Was gilt für Schwangere bei großer Hitze?

Für Schwangere und Stillende gilt das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die Bedingungen beurteilen und anpassen, den Arbeitsplatz kühlen, umgestalten oder notfalls freistellen. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot wegen Hitze muss er sofort handeln, bei fortlaufender Bezahlung.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung, die Technische Regel ASR A3.5 und im Einzelfall die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Zuletzt geprüft am 13.07.2026 anhand der ASR A3.5.

Mehr zum Thema

Klima- & Datenredakteurin

Miriam Schöller kümmert sich um alles, was gemessen wird. Sie liest die Indizes des Deutschen Wetterdienstes, den Waldbrandgefahrenindex ebenso wie den Graslandfeuerindex, und erklärt, was die fünf Stufen für einen Sonntagnachmittag im Wald bedeuten.

Alle Beiträge von Miriam