Schule · Rheinland-Pfalz · Stand 13.07.2026

Hitzefrei in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei. Es entscheidet die Schulleitung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Kurz erklärt

In Rheinland-Pfalz gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei, die Schulleitung entscheidet vor Ort. Bevor er ausfällt, greifen meist mildere Mittel: Unterrichtsverkürzung oder Unterrichtsausfall, Verlegung von Prüfungen. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht, Kinder dürfen nicht eigenmächtig zu Hause bleiben.

RichtwertKeine feste Vorgabe
EntscheidetSchulleitung
Frühestens
OberstufeKeine Vorgabe

So ist Hitzefrei in Rheinland-Pfalz geregelt

Keine moderne landeseinheitliche Verwaltungsvorschrift; der 27-Grad-Wert kursiert, ist aber unverbindlich. Rheinland-Pfalz überlässt die Entscheidung damit vollständig der Schule vor Ort.

Nach Angaben von Bürgerbeauftragter Rheinland-Pfalz gilt: Rheinland-Pfalz hat seit dem Auslaufen der alten Verwaltungsvorschrift Ende 1990 keine gradgebundene Regelung. Die Schulleitung entscheidet nach pädagogischem Ermessen; ein oft genannter Orientierungswert von 27 Grad Raumtemperatur ist nicht rechtsverbindlich.

Quelle: Bürgerbeauftragter Rheinland-Pfalz

Wer entscheidet und wann

Über Hitzefrei entscheidet in Rheinland-Pfalz die Schulleitung. Einen festen Zeitpunkt für das Unterrichtsende gibt das Land nicht vor; die Schule wägt vor Ort ab. Weil jede Schule selbst entscheidet, kann es sein, dass die Nachbarschule anders verfährt.

Was gilt für Grundschüler

Grundschüler dürfen in Rheinland-Pfalz nur dann früher nach Hause, wenn die Eltern zustimmen oder das Kind abgeholt wird. Ist das nicht sichergestellt, bleibt das Kind bis zum regulären Schulschluss in der Betreuung der Schule.

Oberstufe und Berufsschule

Keine landesweite Vorgabe, die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Alternativen vor dem Unterrichtsausfall

Bevor der Unterricht ganz ausfällt, greifen Schulen meist zu milderen Mitteln. In Rheinland-Pfalz sind das vor allem: Unterrichtsverkürzung oder Unterrichtsausfall, Verlegung von Prüfungen.

Kita in Rheinland-Pfalz

Für Kitas gibt es kein Hitzefrei. Der Betreuungsauftrag läuft weiter.

Häufige Fragen

Ab wie viel Grad gibt es in Rheinland-Pfalz Hitzefrei?

Rheinland-Pfalz nennt keine feste Gradzahl. Rheinland-Pfalz hat seit dem Auslaufen der alten Verwaltungsvorschrift Ende 1990 keine gradgebundene Regelung. Die Schulleitung entscheidet nach pädagogischem Ermessen; ein oft genannter Orientierungswert von 27 Grad Raumtemperatur ist nicht rechtsverbindlich.

Dürfen Eltern ihr Kind in Rheinland-Pfalz bei Hitze zu Hause lassen?

Nein, in Rheinland-Pfalz gilt die Schulpflicht wie überall. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet allein die Schulleitung. Grundschüler werden nur mit Zustimmung der Eltern und bei gesicherter Betreuung früher entlassen.

Gilt Hitzefrei in Rheinland-Pfalz auch für die Oberstufe?

Keine landesweite Vorgabe, die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Was ist mit Ganztagsschulen und der Betreuung?

Auch wenn der Unterricht endet, bleibt die Aufsicht sichergestellt. Kinder, die nicht nach Hause können, werden bis zum regulären Schulschluss betreut. In Rheinland-Pfalz wird der Unterricht häufig auch nur angepasst: Unterrichtsverkürzung oder Unterrichtsausfall, Verlegung von Prüfungen.

Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Recht auf Hitzefrei?

Nein. Weder Schüler noch Beschäftigte haben in Deutschland einen Anspruch darauf. In Rheinland-Pfalz ist Hitzefrei eine Ermessensentscheidung der Schulleitung im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Erlass des Kultusministeriums und die Entscheidung der Schulleitung vor Ort. Zuletzt geprüft am 13.07.2026 anhand von Bürgerbeauftragter Rheinland-Pfalz.

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