Schule · Brandenburg · Stand 13.07.2026

Hitzefrei in Brandenburg

In Brandenburg orientiert sich Hitzefrei an 25 °C um 10 Uhr (außen). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, entscheiden muss die Schule eigenverantwortlich.

Kurz erklärt

In Brandenburg orientiert sich Hitzefrei an 25 °C um 10 Uhr (außen). Der Unterricht endet dann frühestens höchstens bis 12 Uhr. Die Oberstufe ist in der Regel ausgenommen. Statt Ausfall greifen oft mildere Mittel: Unterrichtszeiten verkürzen, Unterricht umorganisieren, Prüfungen anders legen. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht.

Richtwert25 °C um 10 Uhr (außen)
EntscheidetSchule eigenverantwortlich
FrühestensBis 12 Uhr
OberstufeAusgenommen

So ist Hitzefrei in Brandenburg geregelt

25 Grad um 10 Uhr außen im Schatten bzw. um 11 Uhr Raumluft. Der Wert 25 °C um 10 Uhr (außen) ist eine Vorgabe des Landes, die konkrete Entscheidung trifft die Schule vor Ort.

Nach Angaben von Bildungsministerium Brandenburg (MBJS) gilt: In Brandenburg kann Hitzefrei gegeben werden, wenn um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr 25 Grad Raumluft erreicht werden. Länger als bis 12 Uhr wird dann nicht unterrichtet.

Quelle: Bildungsministerium Brandenburg (MBJS)

Wer entscheidet und wann

Über Hitzefrei entscheidet in Brandenburg die Schule eigenverantwortlich. Frühestens endet der Unterricht höchstens bis 12 Uhr. Weil jede Schule selbst entscheidet, kann es sein, dass die Nachbarschule anders verfährt.

Was gilt für Grundschüler

Grundschüler dürfen in Brandenburg nur dann früher nach Hause, wenn die Eltern zustimmen oder das Kind abgeholt wird. Ist das nicht sichergestellt, bleibt das Kind bis zum regulären Schulschluss in der Betreuung der Schule.

Oberstufe und Berufsschule

Für die Sekundarstufe II wird der Unterricht in der Regel nach Stundenplan fortgesetzt.

Alternativen vor dem Unterrichtsausfall

Bevor der Unterricht ganz ausfällt, greifen Schulen meist zu milderen Mitteln. In Brandenburg sind das vor allem: Unterrichtszeiten verkürzen, Unterricht umorganisieren, Prüfungen anders legen.

Kita in Brandenburg

Für Kitas gibt es kein Hitzefrei. Die Betreuung bleibt bestehen.

Häufige Fragen

Ab wie viel Grad gibt es in Brandenburg Hitzefrei?

Als Richtwert gilt 25 °C um 10 Uhr (außen). In Brandenburg kann Hitzefrei gegeben werden, wenn um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr 25 Grad Raumluft erreicht werden. Länger als bis 12 Uhr wird dann nicht unterrichtet. Ein Automatismus ist das nicht.

Dürfen Eltern ihr Kind in Brandenburg bei Hitze zu Hause lassen?

Nein, in Brandenburg gilt die Schulpflicht wie überall. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet allein die Schule eigenverantwortlich. Grundschüler werden nur mit Zustimmung der Eltern und bei gesicherter Betreuung früher entlassen.

Gilt Hitzefrei in Brandenburg auch für die Oberstufe?

Für die Sekundarstufe II wird der Unterricht in der Regel nach Stundenplan fortgesetzt.

Was ist mit Ganztagsschulen und der Betreuung?

Auch wenn der Unterricht endet, bleibt die Aufsicht sichergestellt. Kinder, die nicht nach Hause können, werden bis zum regulären Schulschluss betreut. In Brandenburg wird der Unterricht häufig auch nur angepasst: Unterrichtszeiten verkürzen, Unterricht umorganisieren, Prüfungen anders legen.

Gibt es in Brandenburg ein Recht auf Hitzefrei?

Nein. Weder Schüler noch Beschäftigte haben in Deutschland einen Anspruch darauf. In Brandenburg ist Hitzefrei eine Ermessensentscheidung der Schule eigenverantwortlich im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Erlass des Kultusministeriums und die Entscheidung der Schulleitung vor Ort. Zuletzt geprüft am 13.07.2026 anhand von Bildungsministerium Brandenburg (MBJS).

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Klima- & Datenredakteurin

Miriam Schöller kümmert sich um alles, was gemessen wird. Sie liest die Indizes des Deutschen Wetterdienstes, den Waldbrandgefahrenindex ebenso wie den Graslandfeuerindex, und erklärt, was die fünf Stufen für einen Sonntagnachmittag im Wald bedeuten.

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