Hitzefrei in Berlin
In Berlin gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei. Es entscheidet die Schulleitung und Gesamtkonferenz, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
In Berlin gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei, die Schulleitung und Gesamtkonferenz entscheidet vor Ort. Bevor er ausfällt, greifen meist mildere Mittel: Verkürzte Unterrichtsstunden, angepasster Unterricht, nur ausnahmsweise Ausfall. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht, Kinder dürfen nicht eigenmächtig zu Hause bleiben.
So ist Hitzefrei in Berlin geregelt
Die oft zitierte 25-Grad-Regel gilt nicht für Berlin, sondern für Brandenburg. Berlin überlässt die Entscheidung damit vollständig der Schule vor Ort.
Nach Angaben von Senatsverwaltung für Bildung Berlin gilt: Berlin kennt seit 2008 kein temperaturabhängiges Hitzefrei mehr. Der Unterricht soll den Witterungsverhältnissen angepasst werden; über verkürzten Unterricht entscheidet die Gesamtkonferenz, über einen Ausfall im Ausnahmefall die Schulleitung.
Wer entscheidet und wann
Über Hitzefrei entscheidet in Berlin die Schulleitung und Gesamtkonferenz. Einen festen Zeitpunkt für das Unterrichtsende gibt das Land nicht vor; die Schule wägt vor Ort ab. Weil jede Schule selbst entscheidet, kann es sein, dass die Nachbarschule anders verfährt.
Was gilt für Grundschüler
Berlin macht dazu keine ausdrückliche Vorgabe. Grundsätzlich gilt: Jüngere Kinder dürfen nur entlassen werden, wenn Aufsicht und Heimweg gesichert sind; sonst werden sie weiter betreut.
Oberstufe und Berufsschule
Ein Unterrichtsausfall ist nur in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vorgesehen. Die Oberstufe ist damit ausgenommen.
Alternativen vor dem Unterrichtsausfall
Bevor der Unterricht ganz ausfällt, greifen Schulen meist zu milderen Mitteln. In Berlin sind das vor allem: Verkürzte Unterrichtsstunden, angepasster Unterricht, nur ausnahmsweise Ausfall.
Kita in Berlin
Für Kitas gibt es kein Hitzefrei. Die Betreuung bleibt gewährleistet.
Häufige Fragen
Ab wie viel Grad gibt es in Berlin Hitzefrei?
Berlin nennt keine feste Gradzahl. Berlin kennt seit 2008 kein temperaturabhängiges Hitzefrei mehr. Der Unterricht soll den Witterungsverhältnissen angepasst werden; über verkürzten Unterricht entscheidet die Gesamtkonferenz, über einen Ausfall im Ausnahmefall die Schulleitung.
Dürfen Eltern ihr Kind in Berlin bei Hitze zu Hause lassen?
Nein, in Berlin gilt die Schulpflicht wie überall. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet allein die Schulleitung und Gesamtkonferenz. Jüngere Kinder werden nur entlassen, wenn Aufsicht und Heimweg gesichert sind.
Gilt Hitzefrei in Berlin auch für die Oberstufe?
Ein Unterrichtsausfall ist nur in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vorgesehen. Die Oberstufe ist damit ausgenommen.
Was ist mit Ganztagsschulen und der Betreuung?
Auch wenn der Unterricht endet, bleibt die Aufsicht sichergestellt. Kinder, die nicht nach Hause können, werden bis zum regulären Schulschluss betreut. In Berlin wird der Unterricht häufig auch nur angepasst: Verkürzte Unterrichtsstunden, angepasster Unterricht, nur ausnahmsweise Ausfall.
Gibt es in Berlin ein Recht auf Hitzefrei?
Nein. Weder Schüler noch Beschäftigte haben in Deutschland einen Anspruch darauf. In Berlin ist Hitzefrei eine Ermessensentscheidung der Schulleitung und Gesamtkonferenz im Rahmen der Fürsorgepflicht.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Erlass des Kultusministeriums und die Entscheidung der Schulleitung vor Ort. Zuletzt geprüft am 13.07.2026 anhand von Senatsverwaltung für Bildung Berlin.

Miriam Schöller kümmert sich um alles, was gemessen wird. Sie liest die Indizes des Deutschen Wetterdienstes, den Waldbrandgefahrenindex ebenso wie den Graslandfeuerindex, und erklärt, was die fünf Stufen für einen Sonntagnachmittag im Wald bedeuten.