Schule · Bayern · Stand 13.07.2026

Hitzefrei in Bayern

In Bayern gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei. Es entscheidet die Schulleitung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Kurz erklärt

In Bayern gibt es keine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei, die Schulleitung entscheidet vor Ort. Frühestens endet der Unterricht ab der 4. Stunde. Bevor er ausfällt, greifen meist mildere Mittel: Verkürzte Stunden, Beaufsichtigung der Fahrschüler bis zur Heimfahrt. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht, Kinder dürfen nicht eigenmächtig zu Hause bleiben.

RichtwertKeine feste Vorgabe
EntscheidetSchulleitung
FrühestensNach der 4.
OberstufeAusgenommen

So ist Hitzefrei in Bayern geregelt

Die 25 Grad sind eine Empfehlung des Ministeriums, keine Vorschrift. Bayern überlässt die Entscheidung damit vollständig der Schule vor Ort.

Nach Angaben von Bayerisches Kultusministerium (Empfehlung) gilt: Bayern hat keine verbindliche Temperaturgrenze. Das Kultusministerium empfiehlt Hitzefrei ab etwa 25 Grad im Schatten. Entscheidend ist, ob der Unterricht durch die Hitze in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird.

Quelle: Bayerisches Kultusministerium (Empfehlung)

Wer entscheidet und wann

Über Hitzefrei entscheidet in Bayern die Schulleitung. Frühestens endet der Unterricht ab der 4. Stunde. Weil jede Schule selbst entscheidet, kann es sein, dass die Nachbarschule anders verfährt.

Was gilt für Grundschüler

Grundschüler dürfen in Bayern nur dann früher nach Hause, wenn die Eltern zustimmen oder das Kind abgeholt wird. Ist das nicht sichergestellt, bleibt das Kind bis zum regulären Schulschluss in der Betreuung der Schule.

Oberstufe und Berufsschule

Die gymnasiale Oberstufe und die Berufsschüler sind ausgenommen und bleiben im Unterricht.

Alternativen vor dem Unterrichtsausfall

Bevor der Unterricht ganz ausfällt, greifen Schulen meist zu milderen Mitteln. In Bayern sind das vor allem: Verkürzte Stunden, Beaufsichtigung der Fahrschüler bis zur Heimfahrt.

Kita in Bayern

Für Kitas gibt es kein Hitzefrei. Der Betreuungsauftrag läuft weiter.

Häufige Fragen

Ab wie viel Grad gibt es in Bayern Hitzefrei?

Bayern nennt keine feste Gradzahl. Bayern hat keine verbindliche Temperaturgrenze. Das Kultusministerium empfiehlt Hitzefrei ab etwa 25 Grad im Schatten. Entscheidend ist, ob der Unterricht durch die Hitze in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird.

Dürfen Eltern ihr Kind in Bayern bei Hitze zu Hause lassen?

Nein, in Bayern gilt die Schulpflicht wie überall. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet allein die Schulleitung. Grundschüler werden nur mit Zustimmung der Eltern und bei gesicherter Betreuung früher entlassen.

Gilt Hitzefrei in Bayern auch für die Oberstufe?

Die gymnasiale Oberstufe und die Berufsschüler sind ausgenommen und bleiben im Unterricht.

Was ist mit Ganztagsschulen und der Betreuung?

Auch wenn der Unterricht endet, bleibt die Aufsicht sichergestellt. Kinder, die nicht nach Hause können, werden bis zum regulären Schulschluss betreut. In Bayern wird der Unterricht häufig auch nur angepasst: Verkürzte Stunden, Beaufsichtigung der Fahrschüler bis zur Heimfahrt.

Gibt es in Bayern ein Recht auf Hitzefrei?

Nein. Weder Schüler noch Beschäftigte haben in Deutschland einen Anspruch darauf. In Bayern ist Hitzefrei eine Ermessensentscheidung der Schulleitung im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Erlass des Kultusministeriums und die Entscheidung der Schulleitung vor Ort. Zuletzt geprüft am 13.07.2026 anhand von Bayerisches Kultusministerium (Empfehlung).

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