Rauchen im Wald: Wann es gesetzlich verboten ist
Immer, nur mit unterschiedlicher Geltungsdauer. Rund die Hälfte der Bundesländer verbietet das Rauchen im Wald ganzjährig, die andere Hälfte vom 1. März bis zum 31. Oktober. Das Verbot steht im jeweiligen Landeswaldgesetz, gilt unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe und erfasst auch Waldwege und Waldparkplätze. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.
Ein Verbot, das keine Warnstufe braucht
Anders als ein Grillverbot ist das Rauchverbot im Wald kein Verwaltungsakt, den eine Behörde erst erlassen muss. Es steht unmittelbar im Gesetz und gilt in dem dort genannten Zeitraum automatisch. Die Waldbrandgefahrenstufe des Tages spielt für seine Geltung keine Rolle.
Der Zeitraum ist nicht bundeseinheitlich. Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern verbieten das Rauchen im Wald ganzjährig. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen den 1. März bis 31. Oktober an. Sachsen-Anhalt knüpft stattdessen an die Gefahrenstufe an: Dort greift das Verbot ab Stufe 2. Welche Regel für Sie gilt, steht auf der Seite Ihres Bundeslandes.
Wie weit das Verbot reicht
Erfasst ist der Wald einschließlich der Waldwege, Rückegassen, Schneisen und Waldparkplätze. Mehrere Länder ziehen zusätzlich einen Sicherheitsstreifen um den Wald, in dem ebenfalls nicht geraucht werden darf: In Brandenburg sind es 50 Meter, in Sachsen-Anhalt 15 Meter. Für offenes Feuer gilt in vielen Waldgesetzen ein Abstand von 100 Metern.
Kontrolliert wird durch Forstbedienstete, die Polizei und die Ordnungsämter. In Nordrhein-Westfalen etwa reicht der Bußgeldrahmen für einen Verstoß gegen das Rauchverbot bis 180 Euro, für offenes Feuer bis 5.000 Euro. Bei einem verursachten Brand kommen Löschkosten und eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung hinzu.
So unterschiedlich handhaben es die Kreise
Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.
- Landkreis Biberach Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises sind gesperrt.
- Bodenseekreis Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises sind gesperrt.
- Freiburg im Breisgau Ab einem Waldbrandgefahrenindex der Stufe 4 ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu grillen. Grundsätzlich sind Feuermachen und Grillen in Grünanlagen und im Wald nur an offiziellen, fest eingerichteten Grill- und Feuerstellen erlaubt (§ 12 PolVO, § 2 PolVO Wald).
- Landkreis Freudenstadt Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises sind bis auf Widerruf gesperrt
- Rhein-Neckar-Kreis Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets sind gesperrt
Was gilt in Ihrem Landkreis?
Häufige Fragen
Darf ich im Auto auf einem Waldparkplatz rauchen?
Im Fahrzeuginnenraum wird das überwiegend als zulässig angesehen, solange nichts nach draußen gelangt. Die Zigarette aus dem Fenster zu werfen, erfüllt den Tatbestand und ist der klassische Brandauslöser.
Gilt das Verbot auch für E-Zigaretten?
Die Waldgesetze sprechen vom Rauchen. E-Zigaretten erzeugen keine Glut und werden überwiegend nicht erfasst, eine ausdrückliche Regelung fehlt aber meist.
Wie viele Waldbrände gehen auf Menschen zurück?
Der ganz überwiegende Teil. Blitzschlag erklärt nur eine kleine Minderheit der Brände, der Rest entsteht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Waldbrände melden Sie über die 112.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.