Grillverbot im Hohenlohekreis
Aktuell ist im Hohenlohekreis kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis112.010 EinwohnerAGS 08126Zuständig: Landratsamt
Für Hohenlohekreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 112.010 Einwohnern steht Hohenlohekreis damit auf Platz 43 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Heilbronn, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis und Heilbronn.
Was gilt aktuell im Hohenlohekreis
Nach unserer Recherche liegt für Hohenlohekreis keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Ingelfingen-Stachenhausen heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr
Baden-Württemberg veröffentlicht keine eigenen täglichen Waldbrandgefahrenstufen, sondern stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der von März bis Oktober tagesaktuell berechnet wird. Rechtsgrundlage ist Paragraf 41 des Landeswaldgesetzes zur Waldgefährdung durch Feuer. Danach gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald, und Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung darf nur mit Genehmigung angezündet werden. Sperrungen von Grill- und Feuerstellen ordnen die unteren Forstbehörden der Landkreise per Allgemeinverfügung an.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Baden-Württemberg zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 112.010 Einwohnern steht Hohenlohekreis damit auf Platz 43 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Landkreis Heilbronn, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis und Heilbronn. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Aktive Grillverbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Hohenlohekreis im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Hohenlohekreis ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Hohenlohekreis erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Gilt das Verbot im Hohenlohekreis auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Hohenlohekreis?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Baden-Württemberg.
Bis wann gilt das Grillverbot im Hohenlohekreis?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Darf ich im Hohenlohekreis im Wald rauchen?
Nein. In Baden-Württemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.