Grillverbot in Baden-Baden
Aktuell ist in Baden-Baden kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.
Kreisfreie Stadt55.123 EinwohnerAGS 08211Zuständig: Stadtverwaltung
Für Baden-Baden liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 55.123 Einwohnern steht Baden-Baden damit auf Platz 44 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt und Heidelberg.
Was gilt aktuell in Baden-Baden
Nach unserer Recherche liegt für Baden-Baden keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Baden-Baden-Geroldsau heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Baden-Württemberg die Waldbrandgefahr
Baden-Württemberg veröffentlicht keine eigenen täglichen Waldbrandgefahrenstufen, sondern stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der von März bis Oktober tagesaktuell berechnet wird. Rechtsgrundlage ist Paragraf 41 des Landeswaldgesetzes zur Waldgefährdung durch Feuer. Danach gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald, und Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung darf nur mit Genehmigung angezündet werden. Sperrungen von Grill- und Feuerstellen ordnen die unteren Forstbehörden der Landkreise per Allgemeinverfügung an.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Baden-Württemberg zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 55.123 Einwohnern steht Baden-Baden damit auf Platz 44 von 44 in Baden-Württemberg. Direkt benachbart sind Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt und Heidelberg. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Aktive Grillverbote in der Nähe
Diese Kreise in Baden-Württemberg und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Baden-Baden im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Baden-Baden ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill in Baden-Baden erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Was kostet ein Verstoß in Baden-Baden?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Baden-Württemberg.
Bis wann gilt das Grillverbot in Baden-Baden?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Darf ich in Baden-Baden im Wald rauchen?
Nein. In Baden-Württemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.
Wer erlässt das Grillverbot in Baden-Baden?
Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Baden-Württemberg und gilt nur für dieses Gebiet.
Nachbarkreise in Baden-Württemberg
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.