Darf ich im eigenen Garten grillen, wenn ein Grillverbot gilt?
In der Regel ja. Die Allgemeinverfügungen der Landkreise und Städte richten sich fast immer an den Wald und den öffentlichen Raum, nicht an Ihr Grundstück. Im eigenen Garten dürfen Sie also weiter grillen, auch wenn öffentliche Grillplätze gesperrt sind. Bei höchster Waldbrandgefahr können Kommunen weiter gehen, und Mietvertrag, Hausordnung sowie der Mindestabstand zum Wald bleiben immer zu beachten.
Warum das Privatgrundstück meist außen vor bleibt
Ein Grillverbot ergeht als Allgemeinverfügung, gestützt auf das jeweilige Landeswaldgesetz oder auf das allgemeine Ordnungsrecht. Beide Grundlagen tragen einen Eingriff auf öffentlichen Flächen und im Wald. Der eingezäunte Hausgarten liegt außerhalb dieses Regelungsbereichs, solange von ihm keine konkrete Gefahr für den Wald ausgeht.
Deshalb lesen die Verfügungen typischerweise so, dass Feuer- und Grillstellen im Wald gesperrt und das Grillen in Park- und Grünanlagen untersagt wird. Der private Garten wird nicht genannt. Wo eine Kommune bei höchster Gefahrenstufe doch weiter geht, steht das ausdrücklich im Text.
Die drei Grenzen, die trotzdem gelten
Erstens der Abstand zum Wald: Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer im Wald und in einem Streifen von 100 Metern um den Wald herum. Grenzt Ihr Garten an Wald, kann ein Holzkohlegrill dort unzulässig sein, obwohl die Fläche Ihnen gehört.
Zweitens das Mietrecht: Ein Grillverbot in Mietvertrag oder Hausordnung ist wirksam. Ohne eine solche Klausel gilt Rücksichtnahme, die Rechtsprechung der Instanzgerichte fällt uneinheitlich aus.
Drittens das Nachbarrecht und die Immissionsschutzgesetze der Länder: Wer Nachbarn regelmäßig einnebelt, kann auch ohne Waldbrandgefahr untersagt bekommen, auf dem Balkon mit Kohle zu grillen.
So unterschiedlich handhaben es die Kreise
Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.
- Bielefeld Alle elf städtischen Grillplätze sind gesperrt, einschließlich des Grillplatzes Togdrang an der Osningstraße. Ausgelöst durch die Waldbrandgefahrenstufe 3 des Deutschen Wetterdienstes.
- Frankfurt am Main Grillen mit offenem Feuer auf allen öffentlichen Grillstellen, in Park- und Grünanlagen sowie in den Wäldern der Stadt, einschließlich der Waldspielparks
- Landkreis Marburg-Biedenkopf Grillverbot in den städtischen Park- und Grünanlagen, im Stadtwald und auf städtischen Grillplätzen der Stadt Marburg
- Pforzheim Sämtliche öffentliche Grillstellen auf den Grillwiesen sind gesperrt. Ausgelöst durch den Graslandfeuerindex (GFI) der Stufe 4 des Deutschen Wetterdienstes.
- Wetteraukreis In den städtischen Grünanlagen der Stadt Bad Vilbel darf kein offenes Feuer entzündet werden
- Wiesbaden Absolutes Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen; die Waldgrillplätze sind bereits seit Warnstufe 3 gesperrt
Was gilt in Ihrem Landkreis?
Häufige Fragen
Gilt ein Grillverbot der Stadt auch für meinen Garten?
Nur wenn die Verfügung das ausdrücklich sagt. Der Regelfall ist ein Verbot für Wald, Grillplätze, Park- und Grünanlagen. Lesen Sie im Text nach, welche Flächen genannt sind.
Darf ich auf dem Balkon grillen?
Das entscheidet nicht das Waldrecht, sondern Mietvertrag und Hausordnung. Enthalten sie kein Verbot, ist Grillen erlaubt, solange Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Was gilt bei Waldbrandgefahrenstufe 5?
Auch dann bleibt der private Garten meist frei. Einzelne Kommunen erlassen bei sehr hoher Gefahr aber ein umfassendes Verbot für den gesamten öffentlichen Raum und mahnen zur Zurückhaltung im Privaten.
Wie weit muss ich vom Wald entfernt sein?
In mehreren Bundesländern sind 100 Meter der gesetzliche Richtwert für offenes Feuer außerhalb des Waldes. Der genaue Wert steht im Waldgesetz Ihres Landes.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.