Grillverbot in Schleswig-Holstein

Kein Kreis in Schleswig-Holstein hat derzeit ein Grillverbot erlassen.

In Schleswig-Holstein ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.

Kein Grillverbot aktuell in Schleswig-Holstein

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Kreise gesamt15

So regelt Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr

Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten führen keine eigene Stufenkarte, maßgeblich ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage sind Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes und die darauf gestützte Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden von 2013: Danach ist das Rauchen im Freien in Wäldern, Mooren und Heiden vom 1. März bis 31. Oktober verboten; das Anzünden oder Mitführen von Feuer und offenem Licht dort und in weniger als 100 Metern Entfernung ist ganzjährig untersagt. Sperrungen und Verbote ordnet die Forstbehörde an.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Die größten Kreise in Schleswig-Holstein

Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Schleswig-Holstein.

Alle 15 Kreise im Überblick

Kein Kreis in Schleswig-Holstein hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.

KreisStatusRegelung
Flensburg Kein Verbot
Kiel Kein Verbot
Kreis Dithmarschen Kein Verbot
Kreis Herzogtum Lauenburg Kein Verbot
Kreis Nordfriesland Kein Verbot
Kreis Ostholstein Kein Verbot
Kreis Pinneberg Kein Verbot
Kreis Plön Kein Verbot
Kreis Rendsburg-Eckernförde Kein Verbot
Kreis Schleswig-Flensburg Kein Verbot
Kreis Segeberg Kein Verbot
Kreis Steinburg Kein Verbot
Kreis Stormarn Kein Verbot
Lübeck Kein Verbot
Neumünster Kein Verbot

Wasserentnahme in Schleswig-Holstein

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Schleswig-Holstein führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Schleswig-Holstein: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein

Gilt ein Grillverbot in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. Ein Grillverbot wird in Schleswig-Holstein nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Schleswig-Holstein im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Schleswig-Holstein?

Das Rauchen im Wald ist in Schleswig-Holstein vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Schleswig-Holstein?

Über das Landesportal Waldbrandgefahrenindex des DWD und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Schleswig-Holstein?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.