Grillverbot im Kreis Steinburg
Aktuell ist im Kreis Steinburg kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Kreisverwaltung kurzfristig sperren.
Kreis131.347 EinwohnerAGS 01061Zuständig: Kreisverwaltung
Für Kreis Steinburg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 131.347 Einwohnern steht Kreis Steinburg damit auf Platz 12 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Was gilt aktuell im Kreis Steinburg
Nach unserer Recherche liegt für Kreis Steinburg keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Itzehoe heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr
Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten führen keine eigene Stufenkarte, maßgeblich ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage sind Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes und die darauf gestützte Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden von 2013: Danach ist das Rauchen im Freien in Wäldern, Mooren und Heiden vom 1. März bis 31. Oktober verboten; das Anzünden oder Mitführen von Feuer und offenem Licht dort und in weniger als 100 Metern Entfernung ist ganzjährig untersagt. Sperrungen und Verbote ordnet die Forstbehörde an.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Schleswig-Holstein zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 131.347 Einwohnern steht Kreis Steinburg damit auf Platz 12 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Rendsburg-Eckernförde. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Kreis Steinburg im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Kreis Steinburg ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Kreis Steinburg erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Kreis Steinburg?
Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.
Darf ich im Kreis Steinburg eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.
Gilt das Verbot im Kreis Steinburg auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Kreis Steinburg?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Schleswig-Holstein.
Nachbarkreise in Schleswig-Holstein
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.