Grillverbot im Kreis Plön

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe2 von 5

Waldbrandstufe: Station Dörnick · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Kreis Plön kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Kreisverwaltung kurzfristig sperren.

Kreis128.647 EinwohnerAGS 01057Zuständig: Kreisverwaltung

Für Kreis Plön liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 128.647 Einwohnern steht Kreis Plön damit auf Platz 13 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Pinneberg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Ostholstein und Kreis Schleswig-Flensburg.

Was gilt aktuell im Kreis Plön

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Plön keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Dörnick heute Waldbrandgefahrenstufe 2 von 5 (geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr

Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten führen keine eigene Stufenkarte, maßgeblich ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage sind Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes und die darauf gestützte Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden von 2013: Danach ist das Rauchen im Freien in Wäldern, Mooren und Heiden vom 1. März bis 31. Oktober verboten; das Anzünden oder Mitführen von Feuer und offenem Licht dort und in weniger als 100 Metern Entfernung ist ganzjährig untersagt. Sperrungen und Verbote ordnet die Forstbehörde an.

Aktuelle Stufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Schleswig-Holstein zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 128.647 Einwohnern steht Kreis Plön damit auf Platz 13 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Pinneberg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Ostholstein und Kreis Schleswig-Flensburg. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Plön im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Kreis Plön ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Kreis Plön erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Was kostet ein Verstoß im Kreis Plön?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Schleswig-Holstein.

Bis wann gilt das Grillverbot im Kreis Plön?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich im Kreis Plön im Wald rauchen?

Nein. In Schleswig-Holstein ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Kreis Plön?

Zuständig ist die Kreisverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Schleswig-Holstein und gilt nur für dieses Gebiet.

Nachbarkreise in Schleswig-Holstein

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.