Grillverbot im Kreis Ostholstein
Aktuell ist im Kreis Ostholstein kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Kreisverwaltung kurzfristig sperren.
Kreis200.581 EinwohnerAGS 01055Zuständig: Kreisverwaltung
Für Kreis Ostholstein liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 200.581 Einwohnern steht Kreis Ostholstein damit auf Platz 7 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Nordfriesland, Kreis Pinneberg, Kreis Herzogtum Lauenburg und Kreis Plön.
Was gilt aktuell im Kreis Ostholstein
Nach unserer Recherche liegt für Kreis Ostholstein keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Pelzerhaken heute Waldbrandgefahrenstufe 2 von 5 (geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr
Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten führen keine eigene Stufenkarte, maßgeblich ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage sind Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes und die darauf gestützte Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden von 2013: Danach ist das Rauchen im Freien in Wäldern, Mooren und Heiden vom 1. März bis 31. Oktober verboten; das Anzünden oder Mitführen von Feuer und offenem Licht dort und in weniger als 100 Metern Entfernung ist ganzjährig untersagt. Sperrungen und Verbote ordnet die Forstbehörde an.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Schleswig-Holstein zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 200.581 Einwohnern steht Kreis Ostholstein damit auf Platz 7 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Nordfriesland, Kreis Pinneberg, Kreis Herzogtum Lauenburg und Kreis Plön. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenindex des DWD →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Kreis Ostholstein im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Kreis Ostholstein ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Kreis Ostholstein erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Darf ich im Kreis Ostholstein eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.
Gilt das Verbot im Kreis Ostholstein auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Kreis Ostholstein?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Schleswig-Holstein.
Bis wann gilt das Grillverbot im Kreis Ostholstein?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Nachbarkreise in Schleswig-Holstein
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.