Grillverbot im Kreis Herzogtum Lauenburg

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Grambek · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Kreis Herzogtum Lauenburg kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Kreisverwaltung kurzfristig sperren.

Kreis197.264 EinwohnerAGS 01053Zuständig: Kreisverwaltung

Für Kreis Herzogtum Lauenburg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 197.264 Einwohnern steht Kreis Herzogtum Lauenburg damit auf Platz 9 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Nordfriesland, Kreis Dithmarschen, Kreis Ostholstein und Kreis Pinneberg.

Was gilt aktuell im Kreis Herzogtum Lauenburg

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Herzogtum Lauenburg keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Grambek heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Schleswig-Holstein die Waldbrandgefahr

Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten führen keine eigene Stufenkarte, maßgeblich ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage sind Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes und die darauf gestützte Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden von 2013: Danach ist das Rauchen im Freien in Wäldern, Mooren und Heiden vom 1. März bis 31. Oktober verboten; das Anzünden oder Mitführen von Feuer und offenem Licht dort und in weniger als 100 Metern Entfernung ist ganzjährig untersagt. Sperrungen und Verbote ordnet die Forstbehörde an.

Aktuelle Stufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Schleswig-Holstein zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 197.264 Einwohnern steht Kreis Herzogtum Lauenburg damit auf Platz 9 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Nordfriesland, Kreis Dithmarschen, Kreis Ostholstein und Kreis Pinneberg. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Herzogtum Lauenburg im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Kreis Herzogtum Lauenburg ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Kreis Herzogtum Lauenburg erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Wer erlässt das Grillverbot im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Zuständig ist die Kreisverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Schleswig-Holstein und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Waldbrandgefahrenindex des DWD. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Darf ich im Kreis Herzogtum Lauenburg eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Kreis Herzogtum Lauenburg auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Nachbarkreise in Schleswig-Holstein

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.