Grillverbot in Hamburg
Kein Kreis in Hamburg hat derzeit ein Grillverbot erlassen.
In Hamburg ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.
So regelt Hamburg die Waldbrandgefahr
Hamburg veröffentlicht keine eigenen Waldbrandgefahrenstufen und nutzt den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Nach Paragraf 10 des Landeswaldgesetzes ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober außerhalb von Gebäuden und Fahrzeugen verboten, außerhalb dieses Zeitraums nur auf Wegen erlaubt. Feuer oder offenes Licht im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Der Senat kann für den Brandschutz befristete Sonderregelungen erlassen.
Rauchen und offenes Feuer im Wald in Hamburg
In Hamburg ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.
Alle 1 Kreis im Überblick
Kein Kreis in Hamburg hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Hamburg | Kein Verbot | – |
Wasserentnahme in Hamburg
Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Hamburg führen wir im Schwesterportal.
Häufige Fragen zu Hamburg
Gilt ein Grillverbot in ganz Hamburg?
Nein. Ein Grillverbot wird in Hamburg nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Darf ich in Hamburg im eigenen Garten grillen?
In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.
Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Hamburg?
Das Rauchen im Wald ist in Hamburg vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Hamburg?
Über das Landesportal Waldbrandgefahrenindex des DWD und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.
Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Hamburg?
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.