Grillverbot in Mecklenburg-Vorpommern
Kein Kreis in Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit ein Grillverbot erlassen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.
So regelt Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandgefahr
Der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern stellt die Waldbrandgefahrenstufen ab Stufe 2 online dar, berechnet täglich aus Daten des Deutschen Wetterdienstes, verknüpft mit saisonalen Faktoren und regionalen Waldbrandgefahrenklassen. Rechtsgrundlagen sind das Landeswaldgesetz und die Waldbrandschutzverordnung. Unabhängig von der Gefahrenstufe gilt im und am Wald ein Rauch- und Feuerverbot, geraucht werden darf nur auf ausgewiesenen Raucherinseln. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 sind Betretungsverbote durch die untere Forstbehörde im Einvernehmen mit den Landräten möglich.
Rauchen und offenes Feuer im Wald in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.
Die größten Kreise in Mecklenburg-Vorpommern
Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Mecklenburg-Vorpommern.
Alle 8 Kreise im Überblick
Kein Kreis in Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Landkreis Landkreis Rostock | Kein Verbot | – |
| Landkreis Ludwigslust-Parchim | Kein Verbot | – |
| Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | Kein Verbot | – |
| Landkreis Nordwestmecklenburg | Kein Verbot | – |
| Landkreis Vorpommern-Greifswald | Kein Verbot | – |
| Landkreis Vorpommern-Rügen | Kein Verbot | – |
| Rostock | Kein Verbot | – |
| Schwerin | Kein Verbot | – |
Wasserentnahme in Mecklenburg-Vorpommern
Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Mecklenburg-Vorpommern führen wir im Schwesterportal.
Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Gilt ein Grillverbot in ganz Mecklenburg-Vorpommern?
Nein. Ein Grillverbot wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern im eigenen Garten grillen?
In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.
Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Rauchen im Wald ist in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Mecklenburg-Vorpommern?
Über das Landesportal Landesforst MV, Waldbrandschutz und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.
Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Mecklenburg-Vorpommern?
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.