Grillverbot im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Schwerin · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis212.618 EinwohnerAGS 13076Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 212.618 Einwohnern steht Landkreis Ludwigslust-Parchim damit auf Platz 5 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Vorpommern-Rügen und Landkreis Landkreis Rostock.

Was gilt aktuell im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Ludwigslust-Parchim keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Schwerin heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandgefahr

Der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern stellt die Waldbrandgefahrenstufen ab Stufe 2 online dar, berechnet täglich aus Daten des Deutschen Wetterdienstes, verknüpft mit saisonalen Faktoren und regionalen Waldbrandgefahrenklassen. Rechtsgrundlagen sind das Landeswaldgesetz und die Waldbrandschutzverordnung. Unabhängig von der Gefahrenstufe gilt im und am Wald ein Rauch- und Feuerverbot, geraucht werden darf nur auf ausgewiesenen Raucherinseln. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 sind Betretungsverbote durch die untere Forstbehörde im Einvernehmen mit den Landräten möglich.

Aktuelle Stufen: Landesforst MV, Waldbrandschutz

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 212.618 Einwohnern steht Landkreis Ludwigslust-Parchim damit auf Platz 5 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Vorpommern-Rügen und Landkreis Landkreis Rostock. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Landesforst MV, Waldbrandschutz

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Ludwigslust-Parchim im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Ludwigslust-Parchim ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Ludwigslust-Parchim erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Mecklenburg-Vorpommern.

Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Wald rauchen?

Nein. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern und gilt nur für dieses Gebiet.

Nachbarkreise in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.