Grillverbot im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Aktuell ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis236.697 EinwohnerAGS 13075Zuständig: Landratsamt
Für Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 236.697 Einwohnern steht Landkreis Vorpommern-Greifswald damit auf Platz 2 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Landkreis Vorpommern-Rügen und Landkreis Landkreis Rostock.
Was gilt aktuell im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Vorpommern-Greifswald keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Anklam heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandgefahr
Der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern stellt die Waldbrandgefahrenstufen ab Stufe 2 online dar, berechnet täglich aus Daten des Deutschen Wetterdienstes, verknüpft mit saisonalen Faktoren und regionalen Waldbrandgefahrenklassen. Rechtsgrundlagen sind das Landeswaldgesetz und die Waldbrandschutzverordnung. Unabhängig von der Gefahrenstufe gilt im und am Wald ein Rauch- und Feuerverbot, geraucht werden darf nur auf ausgewiesenen Raucherinseln. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 sind Betretungsverbote durch die untere Forstbehörde im Einvernehmen mit den Landräten möglich.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 236.697 Einwohnern steht Landkreis Vorpommern-Greifswald damit auf Platz 2 von 8 in Mecklenburg-Vorpommern. Direkt benachbart sind Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Landkreis Vorpommern-Rügen und Landkreis Landkreis Rostock. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Landesforst MV, Waldbrandschutz →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Vorpommern-Greifswald im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Landkreis Vorpommern-Greifswald ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Landkreis Vorpommern-Greifswald erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Gilt das Verbot im Landkreis Vorpommern-Greifswald auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Vorpommern-Greifswald?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Mecklenburg-Vorpommern.
Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Vorpommern-Greifswald?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Darf ich im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Wald rauchen?
Nein. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.
Nachbarkreise in Mecklenburg-Vorpommern
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.