Grillverbot in Berlin

Kein Kreis in Berlin hat derzeit ein Grillverbot erlassen.

In Berlin ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.

Kein Grillverbot aktuell in Berlin

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So regelt Berlin die Waldbrandgefahr

Berlin gibt keine eigenen amtlichen Waldbrandgefahrenstufen aus und verweist auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der von März bis Oktober täglich aktualisiert wird. Die Berliner Forsten betreiben zur Früherkennung ein optisches Sensorsystem auf den Müggelbergen, eng abgestimmt mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg. Nach Paragraf 19 des Landeswaldgesetzes gilt im Wald ein ganzjähriges Rauchverbot; Feuer im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ist genehmigungspflichtig, brennende Gegenstände sind dort verboten. Sperrungen und Verbote ordnet die Forstbehörde an.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Berliner Forsten, Waldbrandprävention

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Berlin

In Berlin ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Alle 1 Kreis im Überblick

Kein Kreis in Berlin hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.

KreisStatusRegelung
Berlin Kein Verbot

Wasserentnahme in Berlin

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Berlin führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Berlin: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Berlin

Gilt ein Grillverbot in ganz Berlin?

Nein. Ein Grillverbot wird in Berlin nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Berlin im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Berlin?

Das Rauchen im Wald ist in Berlin ganzjährig gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Berlin?

Über das Landesportal Berliner Forsten, Waldbrandprävention und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Berlin?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.