Lagerfeuer und Feuerschale: Was ist bei Waldbrandgefahr erlaubt?
Im Wald ist ein Lagerfeuer ganzjährig verboten, auch ohne Waldbrandgefahr. Außerhalb des Waldes brauchen Sie in vielen Kommunen ohnehin eine Genehmigung, und bei erhöhter Gefahrenstufe wird sie nicht erteilt oder widerrufen. Auf dem eigenen Grundstück ist eine Feuerschale meist zulässig, sofern der Abstand zum Wald eingehalten wird und keine Kommune weitergehende Regeln erlassen hat.
Wald, Waldrand und offene Landschaft
Die Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer im Wald ausnahmslos. Der Schutz endet nicht an der Baumgrenze: Mehrere Länder ziehen einen Sicherheitsstreifen von 100 Metern um den Wald, in dem ebenfalls kein Feuer entzündet werden darf.
In der offenen Landschaft greifen die Naturschutz- und Ordnungsgesetze der Länder. Ein Lagerfeuer auf einer Wiese ist deshalb nicht automatisch erlaubt, sondern regelmäßig anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Die Feuerschale auf dem eigenen Grundstück
Eine Feuerschale oder ein Feuerkorb gilt als kleines Nutzfeuer und ist auf dem Privatgrundstück in den meisten Kommunen ohne Genehmigung zulässig. Voraussetzung ist, dass Funkenflug nicht auf Nachbargrundstücke oder in den Wald getragen wird und nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt wird.
Bei anhaltender Trockenheit ändert sich die Bewertung. Wer bei Gefahrenstufe 4 oder 5 in Waldnähe eine Feuerschale betreibt, handelt fahrlässig und haftet für einen entstehenden Brand persönlich, zivilrechtlich wie strafrechtlich.
So unterschiedlich handhaben es die Kreise
Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.
- Landkreis Biberach Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises sind gesperrt.
- Bodenseekreis Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises sind gesperrt.
- Freiburg im Breisgau Ab einem Waldbrandgefahrenindex der Stufe 4 ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu grillen. Grundsätzlich sind Feuermachen und Grillen in Grünanlagen und im Wald nur an offiziellen, fest eingerichteten Grill- und Feuerstellen erlaubt (§ 12 PolVO, § 2 PolVO Wald).
- Landkreis Freudenstadt Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises sind bis auf Widerruf gesperrt
- Rhein-Neckar-Kreis Alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets sind gesperrt
Was gilt in Ihrem Landkreis?
Häufige Fragen
Darf ich bei Warnstufe 4 eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück und in ausreichendem Abstand zum Wald meist ja. Ordnungsbehörden raten davon dringend ab, und einzelne Kommunen verbieten offenes Feuer in dieser Lage auch auf Privatflächen.
Brauche ich für ein Lagerfeuer eine Genehmigung?
Außerhalb des eigenen Grundstücks in der Regel ja. Zuständig ist das Ordnungsamt der Gemeinde, bei Waldnähe zusätzlich die untere Forstbehörde.
Was passiert, wenn mein Feuer einen Waldbrand auslöst?
Sie haften für die Löschkosten und den Schaden. Bei Fahrlässigkeit kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Brandstiftung nach Paragraf 306d Strafgesetzbuch in Betracht.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.