Grillverbot in Sachsen
Kein Kreis in Sachsen hat derzeit ein Grillverbot erlassen.
In Sachsen ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.
So regelt Sachsen die Waldbrandgefahr
Sachsenforst veröffentlicht die Waldbrandgefahrenstufen für 31 Prognoseregionen mit den zugeordneten Gemeinden; der Deutsche Wetterdienst berechnet sie täglich für den aktuellen und die drei folgenden Tage, in der Regel von Mitte Februar bis Mitte Oktober. Nach Paragraf 15 des Sächsischen Waldgesetzes ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald einschließlich Rauchen und Grillen ganzjährig verboten, unabhängig von der ausgegebenen Stufe. In den nördlichen Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen erfolgt wegen der Gefahrenklassen A und B eine verstärkte Überwachung bereits ab Stufe 2. Verstöße ahnden die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte als Ordnungswidrigkeit.
Rauchen und offenes Feuer im Wald in Sachsen
In Sachsen ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.
Die größten Kreise in Sachsen
Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Sachsen.
Alle 13 Kreise im Überblick
Kein Kreis in Sachsen hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Chemnitz | Kein Verbot | – |
| Dresden | Kein Verbot | – |
| Erzgebirgskreis | Kein Verbot | – |
| Landkreis Bautzen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Görlitz | Kein Verbot | – |
| Landkreis Leipzig | Kein Verbot | – |
| Landkreis Meißen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Mittelsachsen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Nordsachsen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Kein Verbot | – |
| Landkreis Zwickau | Kein Verbot | – |
| Leipzig | Kein Verbot | – |
| Vogtlandkreis | Kein Verbot | – |
Wasserentnahme in Sachsen
Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Sachsen führen wir im Schwesterportal.
Häufige Fragen zu Sachsen
Gilt ein Grillverbot in ganz Sachsen?
Nein. Ein Grillverbot wird in Sachsen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Darf ich in Sachsen im eigenen Garten grillen?
In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.
Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Sachsen?
Das Rauchen im Wald ist in Sachsen ganzjährig gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Sachsen?
Über das Landesportal Sachsenforst, Waldbrandgefährdung und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.
Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Sachsen?
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.