Grillverbot im Erzgebirgskreis
Aktuell ist im Erzgebirgskreis kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis337.696 EinwohnerAGS 14521Zuständig: Landratsamt
Für Erzgebirgskreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Sachsen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 337.696 Einwohnern steht Erzgebirgskreis damit auf Platz 3 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau und Chemnitz.
Was gilt aktuell im Erzgebirgskreis
Nach unserer Recherche liegt für Erzgebirgskreis keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Marienberg heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Sachsen die Waldbrandgefahr
Sachsenforst veröffentlicht die Waldbrandgefahrenstufen für 31 Prognoseregionen mit den zugeordneten Gemeinden; der Deutsche Wetterdienst berechnet sie täglich für den aktuellen und die drei folgenden Tage, in der Regel von Mitte Februar bis Mitte Oktober. Nach Paragraf 15 des Sächsischen Waldgesetzes ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald einschließlich Rauchen und Grillen ganzjährig verboten, unabhängig von der ausgegebenen Stufe. In den nördlichen Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen erfolgt wegen der Gefahrenklassen A und B eine verstärkte Überwachung bereits ab Stufe 2. Verstöße ahnden die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Sachsen zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 337.696 Einwohnern steht Erzgebirgskreis damit auf Platz 3 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau und Chemnitz. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Sachsenforst, Waldbrandgefährdung →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Erzgebirgskreis im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Erzgebirgskreis ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Erzgebirgskreis erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Wer erlässt das Grillverbot im Erzgebirgskreis?
Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Sachsen und gilt nur für dieses Gebiet.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Erzgebirgskreis?
Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Sachsenforst, Waldbrandgefährdung. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Erzgebirgskreis eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.
Gilt das Verbot im Erzgebirgskreis auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Nachbarkreise in Sachsen
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.