Grillverbot in Chemnitz

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Chemnitz · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist in Chemnitz kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.

Kreisfreie Stadt247.237 EinwohnerAGS 14511Zuständig: Stadtverwaltung

Trockenheit betrifft auch das Wasser: In Chemnitz gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

Für Chemnitz liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Sachsen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 247.237 Einwohnern steht Chemnitz damit auf Platz 9 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau.

Was gilt aktuell in Chemnitz

Nach unserer Recherche liegt für Chemnitz keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Chemnitz heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Sachsen die Waldbrandgefahr

Sachsenforst veröffentlicht die Waldbrandgefahrenstufen für 31 Prognoseregionen mit den zugeordneten Gemeinden; der Deutsche Wetterdienst berechnet sie täglich für den aktuellen und die drei folgenden Tage, in der Regel von Mitte Februar bis Mitte Oktober. Nach Paragraf 15 des Sächsischen Waldgesetzes ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald einschließlich Rauchen und Grillen ganzjährig verboten, unabhängig von der ausgegebenen Stufe. In den nördlichen Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen erfolgt wegen der Gefahrenklassen A und B eine verstärkte Überwachung bereits ab Stufe 2. Verstöße ahnden die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte als Ordnungswidrigkeit.

Aktuelle Stufen: Sachsenforst, Waldbrandgefährdung

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Sachsen zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 247.237 Einwohnern steht Chemnitz damit auf Platz 9 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Sachsenforst, Waldbrandgefährdung

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Chemnitz im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Chemnitz ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill in Chemnitz erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Was kostet ein Verstoß in Chemnitz?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Sachsen.

Bis wann gilt das Grillverbot in Chemnitz?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich in Chemnitz im Wald rauchen?

Nein. In Sachsen ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot in Chemnitz?

Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Sachsen und gilt nur für dieses Gebiet.

Nachbarkreise in Sachsen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.