Grillverbot in Dresden

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Dresden-Hosterwitz · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist in Dresden kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.

Kreisfreie Stadt554.649 EinwohnerAGS 14612Zuständig: Stadtverwaltung

Trockenheit betrifft auch das Wasser: In Dresden gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

Für Dresden liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Sachsen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 554.649 Einwohnern steht Dresden damit auf Platz 2 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Meißen und Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Was gilt aktuell in Dresden

Nach unserer Recherche liegt für Dresden keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Dresden-Hosterwitz heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Sachsen die Waldbrandgefahr

Sachsenforst veröffentlicht die Waldbrandgefahrenstufen für 31 Prognoseregionen mit den zugeordneten Gemeinden; der Deutsche Wetterdienst berechnet sie täglich für den aktuellen und die drei folgenden Tage, in der Regel von Mitte Februar bis Mitte Oktober. Nach Paragraf 15 des Sächsischen Waldgesetzes ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald einschließlich Rauchen und Grillen ganzjährig verboten, unabhängig von der ausgegebenen Stufe. In den nördlichen Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen erfolgt wegen der Gefahrenklassen A und B eine verstärkte Überwachung bereits ab Stufe 2. Verstöße ahnden die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte als Ordnungswidrigkeit.

Aktuelle Stufen: Sachsenforst, Waldbrandgefährdung

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Sachsen zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 554.649 Einwohnern steht Dresden damit auf Platz 2 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Meißen und Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Sachsenforst, Waldbrandgefährdung

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Dresden im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Dresden ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill in Dresden erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Wer erlässt das Grillverbot in Dresden?

Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Sachsen und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in Dresden?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Sachsenforst, Waldbrandgefährdung. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Darf ich in Dresden eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot in Dresden auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Nachbarkreise in Sachsen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.