Grillverbot in Bremen

Kein Kreis in Bremen hat derzeit ein Grillverbot erlassen.

In Bremen ist derzeit kein Grillverbot eines Kreises bekannt (Stand 3. August 2026). Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Steigt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4, können die Kreise kurzfristig Grillstellen sperren.

Kein Grillverbot aktuell in Bremen

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So regelt Bremen die Waldbrandgefahr

Bremen führt keine eigene tagesaktuelle Stufenseite und stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Rechtsgrundlage ist Paragraf 13 Absatz 2 des Bremischen Waldgesetzes: In Wald und Flur sind das Anzünden von Feuer und das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Eine feste Abstandsregel kennt das Gesetz nicht; die Behörden können Verbote per Verordnung ausdehnen und den Zutritt beschränken. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmen obliegen der zuständigen Forst- und Ordnungsbehörde.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Bremen

In Bremen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Alle 2 Kreise im Überblick

Kein Kreis in Bremen hat derzeit ein Grillverbot erlassen. Die Liste bleibt vollständig, damit Sie den Stand für Ihren Kreis nachvollziehen können.

KreisStatusRegelung
Bremen Kein Verbot
Bremerhaven Kein Verbot

Wasserentnahme in Bremen

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Bremen führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Bremen: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Bremen

Gilt ein Grillverbot in ganz Bremen?

Nein. Ein Grillverbot wird in Bremen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Bremen im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Bremen?

Das Rauchen im Wald ist in Bremen vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Bremen?

Über das Landesportal Waldbrandgefahrenindex des DWD und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Bremen?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.