Grillverbot in Nordrhein-Westfalen

1 Kreise mit Grillverbot, 0 teilweise, 53 insgesamt in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen haben aktuell 1 Kreis das Grillen eingeschränkt, davon 1 mit einem aktiven Verbot. Die Sperrungen erlässt die untere Forstbehörde des jeweiligen Kreises per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Im eigenen Garten bleibt das Grillen davon in aller Regel unberührt.

Grillverbote aktiv: 1 von 53 Kreise betroffen

Mit Grillverbot1
Teilweise0
Kreise gesamt53

So regelt Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr

Wald und Holz NRW orientiert sich am fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und unterhält bei Gefahr einen Bereitschaftsdienst für die schnelle Schadensmeldung. Nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald; Feuer, Grillgeräte und leicht entzündliche Stoffe sind im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ganzjährig verboten, außer an behördlich genehmigten Anlagen. Verstöße gegen das Rauchverbot ahndet der Bußgeldkatalog im Regelfall mit bis zu 180 Euro, der gesetzliche Rahmen nach Paragraf 70 Landesforstgesetz reicht bis 25.000 Euro. Betretungs- und Grillverbote liegen bei den zuständigen Forstbehörden.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen: Wald und Holz NRW, Waldbrand

Rauchen und offenes Feuer im Wald in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe. Auch offenes Feuer und Grillen sind im Wald und in seiner Nähe stark eingeschränkt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Gesetz und Verfügung: Das Rauch- und Feuerverbot im Wald steht im Landeswaldgesetz und gilt dauerhaft. Ein Grillverbot in Grünanlagen oder auf Waldparkplätzen ist dagegen eine kurzfristige Allgemeinverfügung des Kreises, die bei hoher Gefahr dazukommt. Im eigenen umfriedeten Garten bleibt das Grillen fast überall erlaubt.

Rauchen im Wald: was erlaubt ist → · Die fünf Waldbrandstufen erklärt →

Die größten Kreise in Nordrhein-Westfalen

Ein Grillverbot gilt immer für einen konkreten Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Nordrhein-Westfalen.

Alle 53 Kreise im Überblick

KreisStatusRegelung
Bielefeld Aktivöffentliche Grillplätze und Grünanlagen · Stufe 3 · bis auf Widerruf
Bochum Kein Verbot
Bonn Kein Verbot
Bottrop Kein Verbot
Dortmund Kein Verbot
Duisburg Kein Verbot
Düsseldorf Kein Verbot
Ennepe-Ruhr-Kreis Kein Verbot
Essen Kein Verbot
Gelsenkirchen Kein Verbot
Hagen Kein Verbot
Hamm Kein Verbot
Herne Kein Verbot
Hochsauerlandkreis Kein Verbot
Köln Kein Verbot
Krefeld Kein Verbot
Kreis Borken Kein Verbot
Kreis Coesfeld Kein Verbot
Kreis Düren Kein Verbot
Kreis Euskirchen Kein Verbot
Kreis Gütersloh Kein Verbot
Kreis Heinsberg Kein Verbot
Kreis Herford Kein Verbot
Kreis Höxter Kein Verbot
Kreis Kleve Kein Verbot
Kreis Lippe Kein Verbot
Kreis Mettmann Kein Verbot
Kreis Minden-Lübbecke Kein Verbot
Kreis Olpe Kein Verbot
Kreis Paderborn Kein Verbot
Kreis Recklinghausen Kein Verbot
Kreis Rhein-Kreis Neuss Kein Verbot
Kreis Siegen-Wittgenstein Kein Verbot
Kreis Soest Kein Verbot
Kreis Steinfurt Kein Verbot
Kreis Unna Kein Verbot
Kreis Viersen Kein Verbot
Kreis Warendorf Kein Verbot
Kreis Wesel Kein Verbot
Leverkusen Kein Verbot
Märkischer Kreis Kein Verbot
Mönchengladbach Kein Verbot
Mülheim an der Ruhr Kein Verbot
Münster Kein Verbot
Oberbergischer Kreis Kein Verbot
Oberhausen Kein Verbot
Remscheid Kein Verbot
Rhein-Erft-Kreis Kein Verbot
Rhein-Sieg-Kreis Kein Verbot
Rheinisch-Bergischer Kreis Kein Verbot
Solingen Kein Verbot
Städteregion Aachen Kein Verbot
Wuppertal Kein Verbot

Wasserentnahme in Nordrhein-Westfalen

Dieselbe Trockenheit, die Grillstellen sperrt, lässt die Pegel sinken. Wo die Waldbrandgefahr steigt, schränken oft dieselben Kreise auch die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ein. Den aktuellen Stand für Nordrhein-Westfalen führen wir im Schwesterportal.

Bewässerungsverbot in Nordrhein-Westfalen: aktuelle Lage →

Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen

Gilt ein Grillverbot in ganz Nordrhein-Westfalen?

Nein. Ein Grillverbot wird in Nordrhein-Westfalen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Forstbehörde eines Landkreises oder der Ordnungsbehörde einer Stadt per Allgemeinverfügung, meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Darf ich in Nordrhein-Westfalen im eigenen Garten grillen?

In aller Regel ja. Grillverbote der Kreise zielen auf den Wald, öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Der eigene, umfriedete Garten ist davon fast nie erfasst. Achten Sie bei extremer Trockenheit dennoch auf Funkenflug und halten Sie Löschwasser bereit.

Was gilt beim Rauchen und Feuer im Wald in Nordrhein-Westfalen?

Das Rauchen im Wald ist in Nordrhein-Westfalen vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten, offenes Feuer im Wald und in seiner Nähe ist stark eingeschränkt. Das gilt unabhängig von der Gefahrenstufe.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Nordrhein-Westfalen?

Über das Landesportal Wald und Holz NRW, Waldbrand und die Karten des Deutschen Wetterdienstes. Die Stufe ist eine Prognose, kein Verbot. Was daraus folgt, entscheidet Ihr Kreis.

Was kostet ein Verstoß gegen ein Grillverbot in Nordrhein-Westfalen?

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und kommunalen Satzungen und reicht je nach Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Löst Ihr Feuer einen Waldbrand aus, haften Sie zusätzlich für die Löschkosten.

Stand: 17. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.