Grillverbot im Rhein-Erft-Kreis
Aktuell ist im Rhein-Erft-Kreis kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis470.089 EinwohnerAGS 05362Zuständig: Landratsamt
Trockenheit betrifft auch das Wasser: Im Rhein-Erft-Kreis gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot →
Für Rhein-Erft-Kreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 470.089 Einwohnern steht Rhein-Erft-Kreis damit auf Platz 10 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg und Oberbergischer Kreis.
Was gilt aktuell im Rhein-Erft-Kreis
Nach unserer Recherche liegt für Rhein-Erft-Kreis keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Nörvenich-Niederbolheim heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr
Wald und Holz NRW orientiert sich am fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und unterhält bei Gefahr einen Bereitschaftsdienst für die schnelle Schadensmeldung. Nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald; Feuer, Grillgeräte und leicht entzündliche Stoffe sind im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ganzjährig verboten, außer an behördlich genehmigten Anlagen. Verstöße gegen das Rauchverbot ahndet der Bußgeldkatalog im Regelfall mit bis zu 180 Euro, der gesetzliche Rahmen nach Paragraf 70 Landesforstgesetz reicht bis 25.000 Euro. Betretungs- und Grillverbote liegen bei den zuständigen Forstbehörden.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Nordrhein-Westfalen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 470.089 Einwohnern steht Rhein-Erft-Kreis damit auf Platz 10 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg und Oberbergischer Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Aktive Grillverbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Wald und Holz NRW, Waldbrand →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Rhein-Erft-Kreis im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Rhein-Erft-Kreis ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Rhein-Erft-Kreis erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Was kostet ein Verstoß im Rhein-Erft-Kreis?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Nordrhein-Westfalen.
Bis wann gilt das Grillverbot im Rhein-Erft-Kreis?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Darf ich im Rhein-Erft-Kreis im Wald rauchen?
Nein. In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.
Wer erlässt das Grillverbot im Rhein-Erft-Kreis?
Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Nordrhein-Westfalen und gilt nur für dieses Gebiet.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.