Grillverbot im Rheinisch-Bergischen Kreis

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Köln/Bonn · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Rheinisch-Bergischen Kreis kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis283.455 EinwohnerAGS 05378Zuständig: Landratsamt

Trockenheit betrifft auch das Wasser: Im Rheinisch-Bergischen Kreis gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

Für Rheinisch-Bergischer Kreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 283.455 Einwohnern steht Rheinisch-Bergischer Kreis damit auf Platz 30 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen.

Was gilt aktuell im Rheinisch-Bergischen Kreis

Nach unserer Recherche liegt für Rheinisch-Bergischer Kreis keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Köln/Bonn heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr

Wald und Holz NRW orientiert sich am fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und unterhält bei Gefahr einen Bereitschaftsdienst für die schnelle Schadensmeldung. Nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald; Feuer, Grillgeräte und leicht entzündliche Stoffe sind im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ganzjährig verboten, außer an behördlich genehmigten Anlagen. Verstöße gegen das Rauchverbot ahndet der Bußgeldkatalog im Regelfall mit bis zu 180 Euro, der gesetzliche Rahmen nach Paragraf 70 Landesforstgesetz reicht bis 25.000 Euro. Betretungs- und Grillverbote liegen bei den zuständigen Forstbehörden.

Aktuelle Stufen: Wald und Holz NRW, Waldbrand

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Nordrhein-Westfalen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 283.455 Einwohnern steht Rheinisch-Bergischer Kreis damit auf Platz 30 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wald und Holz NRW, Waldbrand

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Rheinisch-Bergischen Kreis im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Rheinisch-Bergischer Kreis ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Rheinisch-Bergischen Kreis erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Rheinisch-Bergischen Kreis im Wald rauchen?

Nein. In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Nordrhein-Westfalen und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Wald und Holz NRW, Waldbrand. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.