Grillverbot im Kreis Düren

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Nörvenich-Niederbolheim · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Kreis Düren kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Kreisverwaltung kurzfristig sperren.

Kreis263.722 EinwohnerAGS 05358Zuständig: Kreisverwaltung

Trockenheit betrifft auch das Wasser: Im Kreis Düren gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

Für Kreis Düren liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 263.722 Einwohnern steht Kreis Düren damit auf Platz 34 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg und Oberbergischer Kreis.

Was gilt aktuell im Kreis Düren

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Düren keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Nörvenich-Niederbolheim heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr

Wald und Holz NRW orientiert sich am fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und unterhält bei Gefahr einen Bereitschaftsdienst für die schnelle Schadensmeldung. Nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald; Feuer, Grillgeräte und leicht entzündliche Stoffe sind im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ganzjährig verboten, außer an behördlich genehmigten Anlagen. Verstöße gegen das Rauchverbot ahndet der Bußgeldkatalog im Regelfall mit bis zu 180 Euro, der gesetzliche Rahmen nach Paragraf 70 Landesforstgesetz reicht bis 25.000 Euro. Betretungs- und Grillverbote liegen bei den zuständigen Forstbehörden.

Aktuelle Stufen: Wald und Holz NRW, Waldbrand

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Nordrhein-Westfalen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 263.722 Einwohnern steht Kreis Düren damit auf Platz 34 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg und Oberbergischer Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wald und Holz NRW, Waldbrand

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Düren im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Kreis Düren ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Kreis Düren erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Wer erlässt das Grillverbot im Kreis Düren?

Zuständig ist die Kreisverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Nordrhein-Westfalen und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Kreis Düren?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Wald und Holz NRW, Waldbrand. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Darf ich im Kreis Düren eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Kreis Düren auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.