Grillverbot im Kreis Siegen-Wittgenstein

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Berleburg, Bad-Stünzel · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Kreis Siegen-Wittgenstein kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Kreisverwaltung kurzfristig sperren.

Kreis278.210 EinwohnerAGS 05970Zuständig: Kreisverwaltung

Trockenheit betrifft auch das Wasser: Im Kreis Siegen-Wittgenstein gilt zusätzlich ein Wasserentnahmeverbot bis 30. November 2026

Für Kreis Siegen-Wittgenstein liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 278.210 Einwohnern steht Kreis Siegen-Wittgenstein damit auf Platz 31 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Olpe, Kreis Soest, Märkischer Kreis und Kreis Unna.

Was gilt aktuell im Kreis Siegen-Wittgenstein

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Siegen-Wittgenstein keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Berleburg, Bad-Stünzel heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr

Wald und Holz NRW orientiert sich am fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und unterhält bei Gefahr einen Bereitschaftsdienst für die schnelle Schadensmeldung. Nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald; Feuer, Grillgeräte und leicht entzündliche Stoffe sind im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung ganzjährig verboten, außer an behördlich genehmigten Anlagen. Verstöße gegen das Rauchverbot ahndet der Bußgeldkatalog im Regelfall mit bis zu 180 Euro, der gesetzliche Rahmen nach Paragraf 70 Landesforstgesetz reicht bis 25.000 Euro. Betretungs- und Grillverbote liegen bei den zuständigen Forstbehörden.

Aktuelle Stufen: Wald und Holz NRW, Waldbrand

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Nordrhein-Westfalen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 278.210 Einwohnern steht Kreis Siegen-Wittgenstein damit auf Platz 31 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Olpe, Kreis Soest, Märkischer Kreis und Kreis Unna. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wald und Holz NRW, Waldbrand

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Siegen-Wittgenstein im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Kreis Siegen-Wittgenstein ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Kreis Siegen-Wittgenstein erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Gilt das Verbot im Kreis Siegen-Wittgenstein auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Was kostet ein Verstoß im Kreis Siegen-Wittgenstein?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Nordrhein-Westfalen.

Bis wann gilt das Grillverbot im Kreis Siegen-Wittgenstein?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich im Kreis Siegen-Wittgenstein im Wald rauchen?

Nein. In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.