Grillverbot im Landkreis Straubing-Bogen

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Straubing · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Straubing-Bogen kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis100.649 EinwohnerAGS 09278Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Straubing-Bogen liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Bayern die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 100.649 Einwohnern steht Landkreis Straubing-Bogen damit auf Platz 58 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Regen und Landkreis Passau.

Was gilt aktuell im Landkreis Straubing-Bogen

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Straubing-Bogen keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Straubing heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Bayern die Waldbrandgefahr

Die Bayerische Forstverwaltung stützt sich auf die fünfstufigen Waldbrandgefahrenkarten des Deutschen Wetterdienstes, die von März bis Oktober täglich erscheinen. Im Wald gilt in dieser Zeit ein Rauchverbot, und offenes Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 fliegen ausgebildete Luftbeobachter an Wochenenden und Feiertagen, ab Stufe 5 täglich. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen liegen bei der unteren Forstbehörde.

Aktuelle Stufen: Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Bayern zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 100.649 Einwohnern steht Landkreis Straubing-Bogen damit auf Platz 58 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Regen und Landkreis Passau. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

In Bayern ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Straubing-Bogen im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Straubing-Bogen ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Straubing-Bogen erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Straubing-Bogen?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Bayern und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Straubing-Bogen?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Straubing-Bogen eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Landkreis Straubing-Bogen auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Nachbarkreise in Bayern

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.