Grillverbot im Landkreis Neu-Ulm
Aktuell ist im Landkreis Neu-Ulm kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis174.200 EinwohnerAGS 09775Zuständig: Landratsamt
Für Landkreis Neu-Ulm liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Bayern die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 174.200 Einwohnern steht Landkreis Neu-Ulm damit auf Platz 14 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Günzburg, Landkreis Lindau (Bodensee), Landkreis Dillingen a.d.Donau und Landkreis Ostallgäu.
Was gilt aktuell im Landkreis Neu-Ulm
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Neu-Ulm keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Neuburg/Kammel-Langenhaslach heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Bayern die Waldbrandgefahr
Die Bayerische Forstverwaltung stützt sich auf die fünfstufigen Waldbrandgefahrenkarten des Deutschen Wetterdienstes, die von März bis Oktober täglich erscheinen. Im Wald gilt in dieser Zeit ein Rauchverbot, und offenes Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 fliegen ausgebildete Luftbeobachter an Wochenenden und Feiertagen, ab Stufe 5 täglich. Betretungs- und Grillverbote sowie Ausnahmegenehmigungen liegen bei der unteren Forstbehörde.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Bayern zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 174.200 Einwohnern steht Landkreis Neu-Ulm damit auf Platz 14 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Günzburg, Landkreis Lindau (Bodensee), Landkreis Dillingen a.d.Donau und Landkreis Ostallgäu. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Aktive Grillverbote in der Nähe
In Bayern ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Neu-Ulm im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Landkreis Neu-Ulm ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Landkreis Neu-Ulm erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Neu-Ulm?
Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Bayern und gilt nur für dieses Gebiet.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Neu-Ulm?
Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Bayerische Forstverwaltung, Waldbrand. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Neu-Ulm eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.
Gilt das Verbot im Landkreis Neu-Ulm auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Nachbarkreise in Bayern
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.