Darf ich meinen Pool mit Leitungswasser befüllen?

Das Befüllen privater Pools mit Leitungswasser ist grundsätzlich erlaubt, solange Ihre Kommune es nicht untersagt. In München und in Langen ist genau das aktuell verboten. Ein Wasserentnahmeverbot aus dem Fluss betrifft Ihren Pool dagegen nur, wenn Sie das Wasser aus einem Gewässer pumpen, nicht aus der Leitung.

Warum Pools als Erstes verboten werden

Ein einziger mittelgroßer Pool fasst leicht so viel Wasser wie ein Haushalt in mehreren Wochen verbraucht. Deshalb steht das Pool-Befüllen bei fast jeder Trinkwasser-Maßnahme ganz oben auf der Verbotsliste. In München nennt die Allgemeinverfügung Pools, Planschbecken und Badebecken ausdrücklich, ganztägig.

Was erlaubt bleibt

Trinkwasser zum Trinken, Kochen und für die Hygiene bleibt selbstverständlich. Und wo nur ein Appell gilt, ist das Befüllen nicht verboten, nur unerwünscht. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Bekanntmachung Ihrer Stadt.

Wo es aktuell verboten ist

Diese Orte schränken diese Nutzung mit Leitungswasser bindend ein, jeweils mit Quelle auf der Ortsseite.

Nicht verwechseln: Leitung oder Gewässer

Diese Seite behandelt das Leitungswasser aus dem Hahn. Wenn Sie das Wasser dagegen aus einem Bach, Fluss oder Teich entnehmen wollen, gilt eine andere Regel, das Wasserentnahmeverbot des Landkreises.

Pool befüllen bei Wasserentnahmeverbot (aus dem Gewässer)

Was gilt in Ihrem Ort?

Die Trinkwasser-Regeln sind kommunal und ändern sich schnell. Den geprüften Überblick für Bayern und Hessen finden Sie im Trinkwasser-Portal; verbindlich ist immer die Bekanntmachung Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Alle Trinkwasser-Verbote und Appelle →

Häufige Fragen

Darf ich meinen Pool trotz Wasserentnahmeverbot befüllen?

Aus der Leitung in der Regel ja, denn das Wasserentnahmeverbot betrifft nur Gewässer. Untersagt ist das Befüllen erst durch ein kommunales Trinkwasser-Verbot wie in München oder Langen.

Gilt das Verbot auch für kleine Planschbecken?

In München nennt die Verfügung ausdrücklich auch Planschbecken und Badebecken. Andernorts hängt es vom Wortlaut ab. Ein kleines, von Hand befülltes Becken für Kinder wird meist toleranter behandelt, verboten bleibt aber verboten.

Was kostet ein Verstoß in München?

Bis zu 50.000 Euro. Der Rahmen stützt sich auf das Wasserhaushaltsgesetz. In der Praxis trifft das Höchstmaß vor allem vorsätzliche und wiederholte Verstöße.

Stand: 15. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.