Darf ich den Rasen mit Leitungswasser sprengen?

In den meisten Orten dürfen Sie Ihren Rasen mit Leitungswasser sprengen, solange die Kommune nichts anderes verfügt. In München ist das Rasensprengen tagsüber verboten, in Langen gilt ein Trinkwassernotstand. Wichtig ist der Unterschied: Ein Wasserentnahmeverbot betrifft das Wasser aus Bach und Fluss, nicht Ihren Hausanschluss. Erst ein kommunales Trinkwasser-Verbot untersagt auch das Gießen aus der Leitung.

Leitungswasser oder Flusswasser?

Die entscheidende Frage ist, woher das Wasser kommt. Aus dem Hahn am Hausanschluss zu gießen ist etwas anderes, als eine Pumpe in den Bach zu hängen. Das verbreitete Wasserentnahmeverbot des Landkreises betrifft nur die Entnahme aus oberirdischen Gewässern. Ihr Leitungswasser ist davon nicht erfasst.

Anders ist es, wenn Ihre Stadt oder Ihr Versorger ein Trinkwasser-Verbot verfügt. Dann ist auch das Gießen aus der Leitung eingeschränkt oder verboten, weil das Netz an seine Grenze kommt.

So sparen Sie beim Rasen ganz ohne Verbot

Ob verboten oder nicht: Ein Rasen kommt mit erstaunlich wenig Wasser aus. Wer selten, aber durchdringend wässert, morgens statt mittags, und die Schnitthöhe im Sommer auf fünf bis sechs Zentimeter anhebt, spart viel und schont das Netz. Gesammeltes Regenwasser aus der Tonne ist von jedem Trinkwasser-Verbot ausgenommen.

Wo es aktuell verboten ist

Diese Orte schränken diese Nutzung mit Leitungswasser bindend ein, jeweils mit Quelle auf der Ortsseite.

Nicht verwechseln: Leitung oder Gewässer

Diese Seite behandelt das Leitungswasser aus dem Hahn. Wenn Sie das Wasser dagegen aus einem Bach, Fluss oder Teich entnehmen wollen, gilt eine andere Regel, das Wasserentnahmeverbot des Landkreises.

Rasen gießen bei Wasserentnahmeverbot (aus dem Fluss)

Was oft noch erlaubt ist: Tröpfchenbewässerung trotz Verbot →

Was gilt in Ihrem Ort?

Die Trinkwasser-Regeln sind kommunal und ändern sich schnell. Den geprüften Überblick für Bayern und Hessen finden Sie im Trinkwasser-Portal; verbindlich ist immer die Bekanntmachung Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Alle Trinkwasser-Verbote und Appelle →

Häufige Fragen

Gilt ein Wasserentnahmeverbot auch für Leitungswasser?

Nein. Ein Wasserentnahmeverbot des Landkreises betrifft nur die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. Ihr Leitungswasser dürfen Sie weiter nutzen, solange die Kommune kein eigenes Trinkwasser-Verbot verfügt.

Woran erkenne ich ein Trinkwasser-Verbot?

Es kommt von der Stadt oder dem Wasserversorger, nicht vom Landkreis, und es nennt ausdrücklich das Leitungs- oder Trinkwasser. Häufig ist es an einen ausgerufenen Notstand oder eine Allgemeinverfügung geknüpft.

Darf ich mit der Gießkanne aus dem Hahn gießen?

In der Regel ja. Selbst wo das großflächige Sprengen verboten ist, bleibt die sparsame Handbewässerung oft erlaubt. Verbindlich ist der Wortlaut der örtlichen Verfügung.

Stand: 15. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.