Grillverbot in Potsdam

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Potsdam · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist in Potsdam kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann die Stadtverwaltung kurzfristig sperren.

Kreisfreie Stadt178.089 EinwohnerAGS 12054Zuständig: Stadtverwaltung

Für Potsdam liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Brandenburg die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 178.089 Einwohnern steht Potsdam damit auf Platz 6 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Frankfurt (Oder), Cottbus, Brandenburg an der Havel und Landkreis Barnim.

Was gilt aktuell in Potsdam

Nach unserer Recherche liegt für Potsdam keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Potsdam heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Brandenburg die Waldbrandgefahr

Brandenburg veröffentlicht die Waldbrandgefahrenstufe täglich und einzeln für jeden der 14 Landkreise, in der Regel vom 1. März bis 30. September. Zur Früherkennung betreibt das Land das kamerabasierte System Fire Watch mit 108 Kamerasystemen und automatischer Rauchdetektion; Rechtsgrundlage des Frühwarnsystems ist Paragraf 20 Absatz 3 Landeswaldgesetz, die beiden Waldbrandüberwachungszentralen in Wünsdorf und Eberswalde sind ab Waldbrandgefahrenstufe 3 im Schichtbetrieb besetzt. Nach Paragraf 23 Landeswaldgesetz ist das Rauchen im Wald und in weniger als 50 Metern Entfernung ganzjährig verboten. Ab Stufe 4 kann die untere Forstbehörde den Wald nach Paragraf 18 Landeswaldgesetz für Besucher sperren.

Aktuelle Stufen: Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg, täglich je Landkreis

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Brandenburg zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 178.089 Einwohnern steht Potsdam damit auf Platz 6 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Frankfurt (Oder), Cottbus, Brandenburg an der Havel und Landkreis Barnim. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg, täglich je Landkreis

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Potsdam im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Potsdam ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill in Potsdam erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Was kostet ein Verstoß in Potsdam?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Brandenburg.

Bis wann gilt das Grillverbot in Potsdam?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Darf ich in Potsdam im Wald rauchen?

Nein. In Brandenburg ist das Rauchen im Wald ganzjährig gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot in Potsdam?

Zuständig ist die Stadtverwaltung als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Brandenburg und gilt nur für dieses Gebiet.

Nachbarkreise in Brandenburg

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.