Grillverbot im Landkreis Uckermark
Aktuell ist im Landkreis Uckermark kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.
Landkreis119.552 EinwohnerAGS 12073Zuständig: Landratsamt
Für Landkreis Uckermark liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Brandenburg die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 119.552 Einwohnern steht Landkreis Uckermark damit auf Platz 10 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Landkreis Teltow-Fläming, Landkreis Spree-Neiße, Landkreis Prignitz und Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Was gilt aktuell im Landkreis Uckermark
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Uckermark keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.
Waldbrandgefahr heute
Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Grünow heute Waldbrandgefahrenstufe 2 von 5 (geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →
So regelt Brandenburg die Waldbrandgefahr
Brandenburg veröffentlicht die Waldbrandgefahrenstufe täglich und einzeln für jeden der 14 Landkreise, in der Regel vom 1. März bis 30. September. Zur Früherkennung betreibt das Land das kamerabasierte System Fire Watch mit 108 Kamerasystemen und automatischer Rauchdetektion; Rechtsgrundlage des Frühwarnsystems ist Paragraf 20 Absatz 3 Landeswaldgesetz, die beiden Waldbrandüberwachungszentralen in Wünsdorf und Eberswalde sind ab Waldbrandgefahrenstufe 3 im Schichtbetrieb besetzt. Nach Paragraf 23 Landeswaldgesetz ist das Rauchen im Wald und in weniger als 50 Metern Entfernung ganzjährig verboten. Ab Stufe 4 kann die untere Forstbehörde den Wald nach Paragraf 18 Landeswaldgesetz für Besucher sperren.
Weitere Regeln im Überblick
Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Brandenburg zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →
Mit 119.552 Einwohnern steht Landkreis Uckermark damit auf Platz 10 von 18 in Brandenburg. Direkt benachbart sind Landkreis Teltow-Fläming, Landkreis Spree-Neiße, Landkreis Prignitz und Landkreis Potsdam-Mittelmark. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg, täglich je Landkreis →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Uckermark im eigenen Garten grillen?
Ja. Für Landkreis Uckermark ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.
Ist der Gasgrill im Landkreis Uckermark erlaubt?
Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.
Darf ich im Landkreis Uckermark eine Feuerschale betreiben?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.
Gilt das Verbot im Landkreis Uckermark auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Uckermark?
Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Brandenburg.
Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Uckermark?
Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.
Nachbarkreise in Brandenburg
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.