Grillverbot im Landkreis Offenbach

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe1 von 5

Waldbrandstufe: Station Offenbach-Wetterpark · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Offenbach kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort ganzjährig gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis354.092 EinwohnerAGS 06438Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Offenbach liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Hessen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 354.092 Einwohnern steht Landkreis Offenbach damit auf Platz 3 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Odenwaldkreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis und Wetteraukreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Offenbach

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Offenbach keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Offenbach-Wetterpark heute Waldbrandgefahrenstufe 1 von 5 (sehr geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei sehr geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer wie immer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Hessen die Waldbrandgefahr

HessenForst und das Umweltministerium informieren auf Grundlage des Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und ergänzen ihn um ein eigenes zweistufiges Alarmsystem: Alarmstufe A bei anhaltend hoher, Alarmstufe B bei anhaltend sehr hoher Gefahr, verbunden mit verstärkter Überwachung, Luftbeobachtung und möglichen Sperrungen von Grillplätzen und Waldflächen. Anders als in vielen Ländern gibt es in Hessen kein Sommerhalbjahr als Frist: Das Rauchen im Wald ist ganzjährig verboten, und Feuer im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde entzündet werden. Die Städte ergänzen das über ihre Grünanlagensatzungen, weshalb Frankfurt und Wiesbaden eigene, weiter reichende Grillverbote erlassen haben.

Aktuelle Stufen: HessenForst, Waldbrandgefahr

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Hessen zusätzlich ganzjährig gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 354.092 Einwohnern steht Landkreis Offenbach damit auf Platz 3 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Odenwaldkreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis und Wetteraukreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

HessenForst, Waldbrandgefahr

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Offenbach im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Offenbach ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Offenbach erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Landkreis Offenbach eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Landkreis Offenbach auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Offenbach?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Hessen.

Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Offenbach?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Nachbarkreise in Hessen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.