Grillverbot im Landkreis Cloppenburg

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe2 von 5

Waldbrandstufe: Station Friesoythe-Altenoythe · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Cloppenburg kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis169.348 EinwohnerAGS 03453Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Cloppenburg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Niedersachsen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 169.348 Einwohnern steht Landkreis Cloppenburg damit auf Platz 16 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Aurich, Landkreis Emsland, Landkreis Ammerland und Landkreis Friesland.

Was gilt aktuell im Landkreis Cloppenburg

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Cloppenburg keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Friesoythe-Altenoythe heute Waldbrandgefahrenstufe 2 von 5 (geringe Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei geringer Gefahr bestehen keine besonderen Einschränkungen; im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Niedersachsen die Waldbrandgefahr

Die Niedersächsischen Landesforsten informieren auf Basis der fünf Waldbrandgefährdungsstufen des Deutschen Wetterdienstes. Die Waldbrandzentrale in Lüneburg überwacht mit dem automatisierten Früherkennungssystem AWFS rund 440.000 Hektar in sechs Landkreisen und wird ab Warnstufe 3 mit besonders ausgebildeten Forstleuten besetzt. Rechtsgrundlage ist Paragraf 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung: In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon sind Feuer und Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober verboten, gegrillt werden darf nur auf angelegten Grillplätzen. Örtliche Betretungs- und Grillverbote ordnen die zuständigen Forstbehörden an.

Aktuelle Stufen: Niedersächsische Landesforsten, Waldbrand

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Niedersachsen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 169.348 Einwohnern steht Landkreis Cloppenburg damit auf Platz 16 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Aurich, Landkreis Emsland, Landkreis Ammerland und Landkreis Friesland. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

In Niedersachsen ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedersächsische Landesforsten, Waldbrand

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Cloppenburg im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Cloppenburg ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Cloppenburg erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Landkreis Cloppenburg im Wald rauchen?

Nein. In Niedersachsen ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Das gilt unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Waldwegen und Waldparkplätzen.

Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Cloppenburg?

Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Niedersachsen und gilt nur für dieses Gebiet.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Cloppenburg?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Niedersächsische Landesforsten, Waldbrand. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Cloppenburg eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Nachbarkreise in Niedersachsen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.