Grillverbot im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Rotenburg (Wümme) · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten, und das Rauchen im Wald ist dort vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis163.455 EinwohnerAGS 03357Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Niedersachsen die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 163.455 Einwohnern steht Landkreis Rotenburg (Wümme) damit auf Platz 19 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Osterholz, Heidekreis, Landkreis Lüneburg und Landkreis Stade.

Was gilt aktuell im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Rotenburg (Wümme) keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Rotenburg (Wümme) heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Niedersachsen die Waldbrandgefahr

Die Niedersächsischen Landesforsten informieren auf Basis der fünf Waldbrandgefährdungsstufen des Deutschen Wetterdienstes. Die Waldbrandzentrale in Lüneburg überwacht mit dem automatisierten Früherkennungssystem AWFS rund 440.000 Hektar in sechs Landkreisen und wird ab Warnstufe 3 mit besonders ausgebildeten Forstleuten besetzt. Rechtsgrundlage ist Paragraf 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung: In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon sind Feuer und Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober verboten, gegrillt werden darf nur auf angelegten Grillplätzen. Örtliche Betretungs- und Grillverbote ordnen die zuständigen Forstbehörden an.

Aktuelle Stufen: Niedersächsische Landesforsten, Waldbrand

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das Rauchen im Wald ist in Niedersachsen zusätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich untersagt. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 163.455 Einwohnern steht Landkreis Rotenburg (Wümme) damit auf Platz 19 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Osterholz, Heidekreis, Landkreis Lüneburg und Landkreis Stade. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Aktive Grillverbote in der Nähe

In Niedersachsen ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedersächsische Landesforsten, Waldbrand

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Rotenburg (Wümme) im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Rotenburg (Wümme) ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Rotenburg (Wümme) erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Rotenburg (Wümme)?

Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: Niedersächsische Landesforsten, Waldbrand. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Landkreis Rotenburg (Wümme) auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Rotenburg (Wümme)?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Niedersachsen.

Nachbarkreise in Niedersachsen

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.