Grillverbot im Landkreis Neunkirchen

Kein Grillverbot aktuell

Eigener GartenErlaubt
Gasgrill
GültigKein Verbot
Waldbrandstufe3 von 5

Waldbrandstufe: Station Neunkirchen-Wellesweiler · Stand 15. September 2026 · Datenbasis: Deutscher Wetterdienst

Aktuell ist im Landkreis Neunkirchen kein allgemeines Grillverbot bekannt (Stand 3. August 2026). Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, auf ausgewiesenen Grillplätzen ebenfalls. Im Wald bleibt offenes Feuer ganzjährig verboten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 kann das Landratsamt kurzfristig sperren.

Landkreis132.206 EinwohnerAGS 10043Zuständig: Landratsamt

Für Landkreis Neunkirchen liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zum Grillen vor. Diese Seite zeigt, wie Saarland die Waldbrandgefahr regelt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 132.206 Einwohnern steht Landkreis Neunkirchen damit auf Platz 4 von 6 in Saarland. Direkt benachbart sind Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Saarlouis, Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalz-Kreis.

Was gilt aktuell im Landkreis Neunkirchen

Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Neunkirchen keine aktive Allgemeinverfügung zum Grillen vor (Stand 3. August 2026). Auf ausgewiesenen Grillplätzen und im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange die Gemeinde nichts anderes verfügt hat.

Waldbrandgefahr heute

Der Deutsche Wetterdienst meldet für die nächstgelegene Station Neunkirchen-Wellesweiler heute Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 (mittlere Gefahr), Stand 15. September 2026. Bei mittlerer Gefahr ist erhöhte Vorsicht geboten; offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben untersagt. Was die fünf Stufen bedeuten →

So regelt Saarland die Waldbrandgefahr

SaarForst informiert über die Waldbrandgefahr auf Grundlage des fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes; ein eigenes tagesaktuelles Landesportal mit Stufen führt das Saarland nicht. Eine Besonderheit: Das saarländische Waldgesetz enthält, anders als die Waldgesetze fast aller anderen Länder, kein ausdrückliches Rauch- oder Feuerverbot für den Wald. SaarForst appelliert dringend, auf offenes Feuer und Rauchen im Wald zu verzichten; wer einen Brand verursacht, haftet für die Folgen und riskiert ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung. Betretungs- und Grillverbote ordnen Forst- und Ordnungsbehörden im Einzelfall an.

Aktuelle Stufen: Waldbrandgefahrenindex des DWD

Weitere Regeln im Überblick

Offenes Feuer und Grillen sind im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der Gefahrenstufe. Mehrere Landeswaldgesetze verbieten offenes Feuer außerdem im Umkreis von 100 Metern um den Wald. Rauchverbot im Wald →

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Forstbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Ausgelöst wird das meist ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Die fünf Stufen erklärt →

Mit 132.206 Einwohnern steht Landkreis Neunkirchen damit auf Platz 4 von 6 in Saarland. Direkt benachbart sind Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Saarlouis, Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalz-Kreis. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Neunkirchen im eigenen Garten grillen?

Ja. Für Landkreis Neunkirchen ist derzeit kein Grillverbot bekannt. Im eigenen Garten dürfen Sie grillen, solange Sie den gesetzlichen Abstand zum Wald einhalten und Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vorsehen.

Ist der Gasgrill im Landkreis Neunkirchen erlaubt?

Ja, auf zugelassenen Flächen und im eigenen Garten. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch die Gasflamme. Kommt ein Grillverbot, entscheidet dessen Wortlaut, ob Gasgrills erfasst sind.

Darf ich im Landkreis Neunkirchen eine Feuerschale betreiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, mit ausreichendem Abstand zum Wald und ohne Funkenflug zum Nachbarn. Bei hoher Waldbrandgefahr raten die Behörden davon ab.

Gilt das Verbot im Landkreis Neunkirchen auch für Einweggrills?

Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Neunkirchen?

Derzeit gilt kein Grillverbot, also droht dafür kein Bußgeld. Wer im Wald raucht oder Feuer macht, begeht aber auch heute schon eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waldgesetz von Saarland.

Bis wann gilt das Grillverbot im Landkreis Neunkirchen?

Es gilt derzeit kein Verbot. Sperrungen werden kurzfristig erlassen, oft von einem Tag auf den anderen, und gelten dann meist bis auf Widerruf.

Nachbarkreise in Saarland

Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.